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Reklamationen & Beschwerden (85)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Netze BW. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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Netze BW Zahlungserinnerung

Sehr geehrte Damen und Herren, sie schickten mir am 27.12.2022 eine Zahlungserinnerung über259,45 €. Ich schrieb ihnen am 22.12.2022 zurück, dass ich darüber bisher keine Rechnung erhalten habe. Bis heute kam leider immer noch keine Antwort ihrerseits. Mit ihrer Hotline heute kam ich leider auch nicht weiter. Ich hätte diese Rechnung bereits bekommen und man könne mir keine weitere Rechnung zukommen lassen, weder per Post noch per E-Mail. Ich wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass ich aufgrund meiner Umstellung eine neue Vertragsnummer bekommen hätte. Was ja auch durchaus richtig ist und meinerseits bejaht und nicht bestritten wurde, allerdings nichts mit meiner Frage zu der Rechnung zu tun hat. Die einzige Möglichkeit, eine Rechnung zu bekommen wäre, dass ich meiner Online-Verwaltung widerspreche und auf Papierform umstellen würde (was ja geradezu absurd ist).

Netze BW Änderung Abrechnung Einspeisung und nach mehmaligem Anschreiben nichts passiert

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vom Finanzamt ein Schreiben bekommen das wie folgt lautet: In der beigefügten Abrechnung für die Einspeisung vom 12.05.2022 bis 31.12.2022 von Netze BW am 25.07.2023 erfolgt die Abrechnung mit 0,00 € Umsatzsteuer (= 0 % USt); dies entspricht dem Kleinunternehmer. Auf der Abrechnung für die Einspeisung vom 01.01.2023 bis 28.03.2023 von Netze BW am 26.07.2023 wird nun Umsatzsteuer mit 19 % ausgewiesen. Die Abrechnung mit unterschiedlichen Steuersätzen sind mit dem Netzbetreiber Netze BW zu klären. Gegebenenfalls müssten sie eine Änderung veranlassen, wenn sie tatsächlich die Besteuerung als Regelunternehmer in Anspruch nehmen möchten. Ansonsten können die geltend gemachten abziehbaren Vorsteuerbeträge ganz oder teilweise nicht berücksichtigt werden. Ich habe vorher mit eurem Service telefoniert und mir wurde mitgeteilt, das ich das nur so als Mail an euch korrigieren lassen kann und man mich von Beginn an dementsprechend abändert vom 12.05.2022 an mit 19 % Umsatzsteuer. Passieren tut sich seit Monaten einfach nichts, gibt es einen schlechteren Service.

Netze BW PV - Anlage

Die unterlagen liegen bei Netze BW seit Monaten. Die Daten liegen vor und befinden sich in der Prüfung. Wie lange wird geprüft? Was fällt Ihnen noch alles ein um mich zu schikanieren und alles zu verzögern?

Netze BW Rechnung auch nach 16 Jahren immer an einen Verstorbenen gerichtet nicht an Hinterbliebene

Mein Mann Mann ist 2007 leider verstorben. Mehrfach wurde dies unter der Email-Adresse auf der 1. Rechnung vor einigen Jahren mitgeteilt und auch die Sterbeurkunde gemailt. Der Name des Rechnungsempfängers wurde bis heute nicht geändert! Schreiben, die an meinen Mann adressiert sind entsorge ich inzwischen immer, da sie nach 16 Jahren keine Relevanz mehr haben.

Netze BW Fehler in der Abrechnung der Einspeisevergütung

Vertragskonto: V8830370439 Abrechnung für Einspeisung vom 01.11.22 bis 31.10.23 am 22.08.2023 wurde der Einspeisezähler getauscht. Am 31.10.2023 habe ich den Zählerstand mitgeteilt. Dieser Stand wurde zwar erfasst, jedoch nicht vergütet. Somit fehlt mir für 1259 kwh die Vergütung. Ich habe bereits am 2.11. per email an Einspeiser@netze-bw.de reklamiert bis heute noch keine Nachricht über eine Bearbeitung erhalten. Nur die Nachricht: dass die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nimmt. Gleichzeitig soll ich jedoch bis 20.11.23 1153,70 € zurück zahlen.

Netze BW netz bw hat meinen Vertrag bei der Enbw einfach gekündigt

mittlerweile weiß ich, das man unseren Zähler ausgebaut hat, aber keine Info und was ich jetzt machen soll Anruf unter 0800 3629-900 1. Anruf man findet meinen Zähler nicht und man legt einfach auf 2. Anruf unter meiner Zähler Nummer hat man eine andere Liefer - Adresse und legt einfach auf Super Kundendienst Tolle kompetente Mitarbeiter. Keiner weiß das wir Kunden ihr Gehalt bezahlen.

Netze BW Kein Zählertausch nach Einbau einer PV-Anlage innerhalb 5 Wochen

Am 05.09.2023 wurde meine PV-Anlage in Betrieb genommen. Vorher wurde bei Netze Bw ein Online Konto eingerichtet, in dem der Fortschritt des Formularaufwands beobachtet werden konnte. Dort ist ein Eintrag, dass am 09.09.2023 der Auftrag für den Zählerwechsel an einen Subunternehmer erteilt wurde. Am 11.09.2023 meldete sich die Fa. ELTEL aus Recklinghausen mit mir einen Termin für den 02.10.2323 gemacht, der von mir schriftlich bestätigt wurde. Am 29.09.2023 erhielt ich von dieser Firma eine Mail, dass der Termin wegen Krankheit nicht statt findet. Ein Ersatztermin wurde nicht angeboten. Ich hatte wegen dem Termin extra meinen Urlaub verschoben. Daraufhin war ich total sauer und habe auf allen Kanälen Beschwerden bei Netze Bw abgegeben. Am 04.10.2023 erhielt ich dann Antwort aus Biberach, man hat sich entschuldigt und mir eine andere Firma für den Tausch in Aussicht gestellt. Inzwischen sind wieder 5 Tage vergangen, in denen die Netze Bw meinen eingespeisten Strom kostenlos bekommt. Soviel zur Energiewende!

Netze BW Termin für Zählertausch nach Montage einer PV-Anlage

Hallo, die Instalation einer PV-Anlage ist bis auf den Zählertausch fertiggestellt, dies wurde Ihnen durch EKS Solartechnik GmbH am 29.08.2023 mitgeteilt. Wann ist der Zählertausch geplant? Ich brauche die Info damit sichergestellt ist, dass jemand zuHause ist. Ich gehe davon aus, dass innerhalb 4 Wochen ein Termin in Planung ist und ich eine entsprechende Antwort mitgeteilt bekomme. MfG ****** ******

Netze BW Seit 12 Wochen offene Baugrube

Vor 10 Wochen telefonische Anfrage wann der Anschluss in der Baugrube erfolgt. Antwort der Netze BW, man kümmere sich um das Problem. Am 24.7.23 Anfrage per Mail, am 11.9.23 erneute Anfrage per Mail mit einer Frist für die Beantwortung bis 16.9.23. Es erfolgte keine Anwort für mein Problem, nur die Rückmeldung, dass die Mails eingegangen sind.

Netze BW Umbaumaßnahmen im Bereich Verteilung Stromnetz und Umstellung von Freiland auf Erdkabel

Im Zuge von baulichen Maßnahmen wurde bereits 1998, von Freiland auf Erdkabel kostenpflichtig umgestellt, mit der Info der Netze BW, das durch die geänderte Netzanbindung ein zusätzlicher Strommast provisorisch Notwendig sein wird, um die anderen Teilnehmer mit Strom zu versorgen. Dieser Strommast ca. 5-6 Meter Höhe, wurde auf die Grundstücksgrenze ca. 1,5 Meter von der Hauswand entfernt aufgestellt. Jener besagte provisorische Strommast soll nun erneut aus Gründen einer baulichen Veränderung nicht weichen, sondern soll ersetzt werden gegen einen Strommast der ca. 12 Meter hoch ist. Standort des Mastes erneut nur 1,5 - 2 Meter von der Hauswand entfernt. Dazu muss gesagt sein, das die beiden Häuser generell nur einen Abstand von ca. 1,5 voneinander besitzen. Auf der Grenze steht bereits eine Strassenlaterne, welche den Zugang zu den Gebäuden behindert, nun soll auch noch der Mast im gleichen Umfeld aufgebaut werden. Wir haben damals eine hohe Summe bezahlt um den Dachanschluss los zu werden und nicht um nach 25 Jahren direkt an der Grundstücksgrenze in Abstand von nur 1,5 - 2,0 Meter zur Hauswand einen Strommast zu bekommen, welcher auch auf Gemeindegrund errichtet werden könnte. Selbstverständlich mit etwas mehr Aufwand und eventuellen damit verbundenen Kosten. Ich hatte bereits mit den zuständigen Planungsverantwortlichen der Niederlassung Kirchheim- Teck Kontakt und es wurde auch ein vor Ort Termin, mit dem zuständigen Gemeindemitarbeiter durchgeführt. In dieser Sache wurde von der Gemeinde Bissingen an der Teck auch zugesagt, diesen notwendigen Platz als Aufstellungsort für den Mast zur Verfügung zu stellen. Seitens des Planungsmitarbeiters wurde aber argumentiert, das aus statischen Gründen der Mast genau an der Stelle zwischen den beiden Gebäuden errichtet werden muss. Für mich völlig unverständlich da beide Parteien bereits ihren Stromanschluss seit einigen Jahren in die Erde verlegt haben. Wir als Anwohner wurden in keinster Weise vorab über die geplanten Umbauarbeiten informiert. Ich bin nicht bereit so eine Vorgehensweise zu tolerieren und lehne jegliche weitere bauliche Maßnahme an der Stelle ab. Ebenso verbiete ich jegliche Art der Benutzung des Grundstücks Mittlere Strasse 32. Wenn notwendig werden wir alle weiteren Schritte über einen Anwalt klären lassen.

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