OTTO-Payments

  • Ungelöst
  • 25 Feb 2023
  • #469269
  • 1.141
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Ich Hatte im Oktober 2022 Waren bei OTTO bestellt, 2 Rechnungen mit Rechnungsadatum 24.10.2022 bzw 28.10.2022 wurden von mir am 28.10.2022 bzw 7.11.2022 überwiesen. Das Geld kam nicht zurück, Post von OTTO payment auch nicht. Damit schien für mich die Sache erledigt. Das war ein typische Fall von " Denkste"IM Januar erhielt ich Von OTTO 2 Gutschriften exakt über die überwiesene Summe. Ich kontrolliere meine Bankauszüge nicht täglich, also fiel es mir erst Ende Januar auf. OTTO Payment hatte sich zwischenzeitlich nicht gemeldet, die müssten mir das doch erklären. Aber , wen wundert es, ich bekam von OTTO Payment am 3.2.2023 (Poststempel 06.2.2023) und am 7.2.2023 (Poststempel 8.2.2023) eine letzte Mahnung. Vorher waren keine Briefe eingetroffen. Ich wurde geduzt und mit Vornamen angesprochen, was ich nicht erlaubt hatte und mir auch verbat. Da könnte doch OTTO gleich auf die Eingangsseite schreiben :NUR FÜR KUNDEN; DIE GEDUZT WERDEN MÖCHTEN! In den Antwortmails auf die Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass es aktuell zu längeren Wartezeiten auf Antworten komme. Sind da soviele Beschwerden? Weiter werden, wie mir mitgeteilt wurde, Zahlungen, die man nicht zuorden könne, innerhalb von 10 Tagen zurückgesandt. Ich erhielt aber im Januar Gutschriften! Außerdem sind es nach meiner alten Mathematiklogik 55 und mehr Tage bis zum 2.1.2023
Am 16.2.2023 erhielt ich eine email, dass ich schuld sei und mir die Mahngebühren zuzüglich Zinsen nicht erlassen werden. Die beiden Rechnungen habe ich zwischenzeitlich nochmals überwiesen.Ich habe OTTO payment Tean ( am 18.2.2023)geantwortet, dass hier ein Verschulden der inkompetenten Buchaltung vorliegt. Sicher hat man erst beim Jahresabschluss bemerkt, dass sich irgendwie noch Geld "versteckt" hatte.
Dann kam Post, aber oh Schreck, es war die erwartete Entschuldigung, sondern die Kreditkündigung ( Post vom 18.2.2023 Poststempel 22.2.2023). Nun reicht es wirklich. Hinzu kommt, dass Otto auch auf mein Schreiben an den Vorstand nicht reagieret hatte. Zum anderen sind alle Briefe von OTTO Payment nicht unterschrieben, und ich habe damit auch keinen Ansprechpartner. Außerdem ist ein derartiges Schreiben juristisch ungültig.

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01-03-2023 um 13:44 Uhr


OTTO Payment verlangt noch immer das Geld. Ich hatte zwar bezahlt , ohne Mahngebühren und Zinsen
Ich hatte keine Mahnungen vor dem Februar erhalten. Nun schreiben sie, dass sie gemahnt hätten, per email. Nicht umsonst warnt das Internet vor gefälschten Mahnungen. Allerdings waren die emails am 7.12.22, am23.12.22 11.12.22,27..12.22, sowie im Januar. Das Geld kam erst im Januar 2023 zurück, bis dahin hatte OTTO Payment die Summen ( 125,92 und 59,99) bei sich auf dem Konto mit meiner Kundennummer.
Da findet sich garantiert der Betrag, wenn man genauer hinsieht.



Was soll man da von solcher Qualitätsleistung halten.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

16-03-2023 um 09:02 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Überhaupt nicht gut, sie bleiben auf der ungerechtfertigten Mahnung bestehen, obwohl sie über 2 Monate mein Geld hatten, bevor sie es zurückschickten mit dem Vermerk, dass es nicht zugeornet werden kann.

2
OTTO
Zufriedenheitsindex: 42.5/100

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