AFT-STR-00597424

  • Noch offen
  • 04 Mai 2024
  • #599677
  • 39
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Primastrom GmbH Postfach 110172 10831 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
****** ****** Goldshöfer Str. 14 73460 Hüttlingen
Auftragsnummer: AFT-STR-00597424
hiermit kündige ich schriftlich zum 2.Mal, da ich bereits wie besprochen am 11.04.2024 eine Kündigung per Mail an Sie gesendet habe, ohne Rückmeldung.
Ich habe weder schriftlich noch online mit Ihnen einen Vertrag abgeschlossen und ich bin mir sicher das man keinen Vertrag 4 Jahre im voraus abschließen darf.
Ich finde Verträge, die durch ständiges telefonieren, bis in die Nacht hinein abgeschlossen werden sind rechtswidrig.
Ich bitte um sofortige Stornierung ihres Zwangsvertrages, den ich nicht mit Ihnen abgeschlossen habe, sonst werde ich rechtliche Schritte einleiten.
Ich werde auch keinerlei Rechnungen oder Mahnungen an sie begleichen.
Mit freundlichen Grüßen ****** ******

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17-05-2024 um 11:23 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

in vorgenannter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Beschwerde und teilen Ihnen mit, dass ein Vertragsverhältnis mit unserem Unternehmen besteht.

Grundlage für den gültigen Vertragsabschluss ist der mit Ihnen durchgeführte Tonbandmitschnitt vom 03.12.2020, welcher mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet wurde. Diese Tonbandaufzeichnung beinhaltet sämtliche Vertragsdetails zu Ihrem gewählten Tarif. Zudem wurde dieser von einer unabhängigen Qualitätsabteilung streng kontrolliert und für gut befunden.

Zudem bestätigten Sie Ihre Auftragserteilung mit einer SMS von Ihrer Mobilfunknummer. Auch diese Nachricht enthält alle vertraglich relevanten Details und die Information, dass Sie uns mit der Einrichtung des Tarifes und Kündigung Ihres Anbieters beauftragen. Wir können daher davon ausgehen, dass Ihnen Ihr Vertragsabschluss bewusst ist.

Im Anschluss erhielten Sie die Auftragsbestätigung vom 07.12.2020 mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht.

Richtig ist weiterhin, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen sehr häufig Verträge ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Aufgrund der dargelegten Auftragserteilung ist eine Unterschrift auf der Auftragsbestätigung, für die Wirksamkeit des Vertrages, nicht notwendig.

Des Weiteren war eine frühere Belieferung aufgrund von Vertragsbindungen Ihrerseits bei Ihrem Voranbieter leider nicht möglich. Die Gültigkeit des abgeschlossenen Vertrages bleibt jedoch bestehen.

Ein Grund, der zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, liegt daher nicht vor.

Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass durch die vereinbarte Vertragslaufzeit Ihre Kündigung zum 31.03.2026 wirksam wird. Zu diesem Termin werden wir die Belieferung beim zuständigen Netzbetreiber abmelden.

Wir hoffen Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

17-05-2024 um 12:00 Uhr


Ich habe keinen Vertrag telefonisch abgeschlossen und es ist bestimmt auch nicht rechtens Verträge 4 Jahre im Voraus abzuschließen. Die Firma PrimaStrom soll aufhören mich zu zwingen so ihre erhöhten Strompreise zu zahlen. Ich möchte keinen Stom von dieser Firma erhalten.

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primastrom
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