Drohbrief mit Weitergabe meiner Daten an Wirtschaftsauskunfteien

  • Ungelöst
  • 24 Jan 2022
  • #343326
  • 361
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Ich habe am 06.01.2022 eine weitere Preisanpassung zum 01.01.2022 von Primastrom erhalten. Das Schreiben war vom 28.12.21 und genau wie bei allen anderen Schreiben mit dem "Sonderkündigungsrecht nach § Abs.3 Strom GVV" versehen.
Der Betrag von 128,10 € wurde auch prompt am 10.01.2022 abgebucht . Ich habe dies zurück gebucht und das SEPA Mandat entzogen. Der Witz an der Sache ist, dass ich in dieser Wohnung seit 01.11.2021 nicht mehr wohne, meinem Netzbetreiber meinen End-Zählerstand am 12.01.2022 mitgeteilt und von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe.
Nun bekomme ich einen Drohbrief von Primastrom, der mit einer letzten Mahnung (inkl. Rücklastschrift- und Mahngebühren) droht, gerichtliche Schritte gegen mich einzuleiten und "aufgrund nicht vertragsgemäßen Zahlungsverhaltens" meine gespeicherten Daten an die Schufa sowie Creditreform weitergegeben werden. Außerdem wurde noch ein Gerichtsurteil mit Schilderung eines Tatbestandes beigelegt, der NICHTS aber auch GAR NICHTS mit meinem Fall zu tun hat beigelegt. Ich frage mich: Was soll das?
Ich habe der Mahnung am 23.01.2022 nochmals widersprochen (Per Mail), das hatte ich auch schon am 17.01.2022 getan. Ich hatte versucht, die Telefonnummer, die mir eine SMS mit Fristsetzung zum 24.01.2022 geschickt hat anzurufen. Leider bekam ich da wie gewohnt keinen Kontakt.
Heute (24.01.2020) habe ich wieder mit dem Kundendienst gesprochen, der meinte, ich sollte den Betrag nochmals überweisen und die Endabrechnung abwarten. Das Gespräch wurde seitens Primastrom nach 27 Minuten (inklusive Wartezeit) abgebrochen, indem einfach die Abfrage meiner Kundenzufriedenheit startete. Welche Ironie!
WER oder welcher Mitarbeiter von Primastrom hat jemals darüber nachgedacht, was das Wort SERVICE wirklich bedeutet? Wie viel muss man sich als Kunde, der jahrelang seine Rechnungen pünktlich bezahlt hat gefallen lassen? Und warum wird man bestraft, wenn man umzieht und den Strom nicht mehr abnehmen möchte?
Ja der Staat macht Gesetze, die auch dem Schutz de Unternehmen dienen, denn die Grundgebühr muss man bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen...
Aber NICHT bei einer Preiserhöhung von fast 100 %!

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-02-2022 um 09:13 Uhr


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Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Es gibt ihn praktisch nicht:
-keine telefonische Erreichbarkeit (18 x einfach aus der Leitung gekickt) oder mit Sprachcomputer bis zu einer
gewissen Entscheidungsfrage geleitet und dann wieder aufgelegt
- keinerlei Reaktion auf E-Mails
- keinerlei Reaktion auf Einschreiben
- automatisierte Anschreiben (Mahnungen) mit immer wieder gleichem Text, ohne auf das vorgebrachte
Anliegen einzugehen.
- Trotz Sonderkündigung das Formular zur Einzugsermächtigung für kommende Beiträge geschickt (mit selben
Datum, an dem Sonderkündigung greift)

In einem Wort KUNDENIGNORANZ

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primastrom
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