Keine Bearbeitung von Nachrichten

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  • 18 Jul 2022
  • #398950
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Am 12.3.2022 bat ich per Mail darum, meinen monatlichen Abschlag auf die ursprüngliche Höhe von 40 Euro zurückzusetzen. Aufgrund der Jahresabrechnung wurde der Abschlag auf 24 Euro heruntergesetzt. Angesichts steigender Energiekosten möchte ich weiterhin den höheren Abschlag bezahlen.
Auf meine Mail vom 12.3. erhielt ich keine Reaktion. Am 14.6. mailte ich mein Anliegen erneut. Daraufhin erhielt ich per Briefpost die Antwort, man werde mein Anliegen bearbeiten. Dies ist bis heute (18.7.2022) nicht geschehen.

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18-07-2022 um 12:29 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an RheinEnergie weitergeleitet. Mehr erfahren.

19-07-2022 um 16:11 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.06.2022 und Mitteilung vom 18.07.2022 über Reklamations.de
Bitte entschuldigen Sie, dass Ihr Anliegen trotz mehrfacher Kontaktaufnahme bisher nicht zu Ihrer Zufriedenheit geklärt werden konnte. Ihren Ärger darüber können wir gut nachvollziehen.

Gerne haben wir den Sachverhalt für Sie geprüft und schaffen für Sie die erforderliche Transparenz.
Auf Ihrer E-Mail vom 12.03.2022 haben wir am 14.03.2022 Ihre Bitte auf eine Abschlagserhöhung ungesetzt und Ihnen eine Bestätigung zukommen lassen.

Im Zuge der Zählerstands- und Abrechnungskorrektur vom 15.03.2022 wurde bedauerlicherweise die zuvor bestätigte Abschlagserhöhung nicht mehr berücksichtigt.
Für die lange Bearbeitungsdauer Ihrer E-Mail vom 14.06.2022 entschuldigen wir uns ausdrücklich. Sie haben recht, das hätte nicht passieren dürfen.

Selbstverständlich haben wir die gewünschte Anpassung erneut vorgenommen. Die Bestätigung hierzu geht Ihnen in den kommenden Tagen mit separater Post zu.

Wir hoffen, dass Sie uns die Irritation nachsehen und freuen uns, wenn wir Sie zukünftig wieder als zufriedenen Kunden betreuen dürfen. Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

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RheinEnergie
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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