Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches wegen Reisemängeln

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  • 01 Sep 2023
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Bei unserer Reise sind folgende Mängel aufgetreten:

a) In unmittelbarer Nähe des Hotels, direkt am Strand, befindet sich ein aktives Schwerölkraftwerk. Dieses verunstaltete nicht nur das Landschaftsbild, sondern stellte auch eine Geruchsbelästigung dar. Weder Schauinsland noch das Hotel selbst informierte vorab in irgendeiner Weise über dessen Existenz oder die dadurch verursachte Geruchsbelästigung. Auf Kartendiensten (Google Maps etc.) ist das Kraftwerk unkenntlich gemacht, sodass wir erst nach unserer Ankunft davon erfuhren. Hätten wir davon vorab Kenntnis gehabt, wäre dieses Hotel für uns auch aufgrund der damit einhergehenden Gefahren (Giftige Dämpfe, Ölaustritt ins Meer) für einen Urlaub nicht in Frage gekommen.

b) Bei dem Hotel handelt es sich um ein Allinclusive-Haus, das sein Angebot selbst sogar als Premium-Allinclusive anpreist. Abgesehen von der minderwertigen Qualität der im Preis enthaltenen alkoholischen Getränke (z. B. Wein ungenießbar, Cocktail „Pina Colada“ war ein saftartiges Getränk mit einem Schaumhäubchen), entsprach die Auswahl nicht internationalem Standard. So war bspw. der international gängige Cocktail „Mojito“ nicht im Preis enthalten. Dadurch entstanden uns zusätzliche Kosten. Zwar wurden wir über die notwendige Zuzahlung vom Hotel vorort informiert, jedoch wäre auch hinsichtlich dieses Punktes die Auswahl auf ein anderes Hotel gefallen, hätten wir davon vorher Kenntnis gehabt.

Infogle der beiden Punkte war der Erholungswert unserer Reise massiv eingeschränkt. Wir fordern daher eine angemessene Entschädigung.

Die Reisemängel haben wir bei Ihrer Reiseleitung vor Ort (Herrn Markos Theodorakis) zunächst telefonisch am 13.08.2023 und anschließend schriftlich am 15.08.2023 angezeigt und vergeblich um Abhilfe gebeten. Die Vorort-Beanstandungsniederschrift sowie Fotos sind beigefügt.

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25-09-2023 um 20:28 Uhr


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