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Reklamationen & Beschwerden (202)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit SWISS Air Lines. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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SWISS Air Lines Betreff: Beschwerde wegen Flug LX 3604 am 07.09.2023 von Zürich nach Frankfurt am Main

Betreff: Beschwerde wegen Flug LX 3604 am 07.09.2023 Sehr geehrte Damen und Herren von Swiss International Air Lines, ich möchte mich heute mit einer ernsthaften Beschwerde bezüglich meines kürzlich gebuchten Fluges LX 3604 vom 07.09.2023 an Sie wenden. Mein Name ist ****** ******, und ich hatte ursprünglich einen Flug, für den meine Boarding-Zeit für 14:10 Uhr angesetzt war. Leider wurde ich jedoch ohne ausreichende Erklärung auf einen Ersatzflug um 20 Uhr desselben Tages umgebucht. Ich muss betonen, dass ich ein erfahrener Reisender bin und in der Vergangenheit häufig mit Swiss International Air Lines geflogen bin. Die Erfahrung, die ich am 07.09.2023 gemacht habe, entspricht jedoch in keiner Weise Ihren üblichen Standards und hat mich äußerst unzufrieden gestellt. Zu meiner Überraschung und Enttäuschung erhielt ich lediglich eine minimale Entschädigung in Höhe von 20 Euro, was in keinem Verhältnis zu den Unannehmlichkeiten steht, die mir durch die Flugverspätung entstanden sind. Ich habe mich um 14:10 Uhr am Flughafen eingefunden, wie von Ihnen vorgeschrieben, und war bereit, meinen Flug anzutreten. Die Tatsache, dass ich nicht wie geplant abfliegen konnte, ohne ausreichende Begründung oder angemessene Entschuldigung, ist äußerst unzufriedenstellend. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 steht mir bei einer Flugverspätung für eine Strecke von weniger als 1500 km eine Entschädigung von 250 Euro zu. Dies ist eine klare Vorschrift, die meine Rechte als Passagier schützt. Darüber hinaus besagt die Verordnung, dass Passagieren bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden in den meisten Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zusteht. Ich erwarte daher, dass Sie meine Entschädigungsforderung in Höhe von 250 Euro gemäß den Bestimmungen der Verordnung unverzüglich bearbeiten und auszahlen. Ich betone nochmals, dass ich von einem Unternehmen wie Swiss International Air Lines, das für Qualität und Kundenzufriedenheit bekannt ist, eine angemessene Behandlung und Entschädigung erwarte. Die Reaktion der Mitarbeiterin, an die ich mich gewandt habe, war leider äußerst unprofessionell und zeigte wenig Interesse an meinem Anliegen. Dies verstärkte meinen Ärger und meine Enttäuschung über diese Erfahrung. Ich erwarte eine prompte und professionelle Reaktion auf diese Beschwerde und fordere Sie auf, meine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung umgehend zu veranlassen. Ich bin bereit, alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um diesen Prozess zu erleichtern. Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf meine Beschwerde reagieren, behalte ich mir vor, weitere Schritte einzuleiten, um meine Rechte als Passagier durchzusetzen. Ich erwarte von Swiss International Air Lines eine umgehende Klärung dieser Angelegenheit und eine entsprechende Entschädigungszahlung. Mit freundlichen Grüßen, ****** ****** Freiligrathstraße 4 60385 Frankfurt am Main

SWISS Air Lines Flugverspätung/Flugumbuchung

Wir haben einen Flug von Dresden nach Rom gebucht, dieser enthielt einen Zwischenstopp in Zürich. 4.9.2023 DRS-ZRH 18:30uhr eine Stunde vor Abflug wurde uns mitgeteilt ,das dieser Flug auf den 5.9.2023 um 06:05uhr verlegt wurde. Des weiteren konnten wir auf Grund der Umbuchung auf den nächsten Tag unsere Unterkunft in Rom nicht wie geplant wahrnehmen.

SWISS Air Lines Entschädigung für Flugverspätung über 3 h

Airline: Swiss International Air Lines Beschwerde wegen Flugverspätung Flugnummer: LX1189 Buchungscode/Ticketnummer: THJXPX Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich von Ihnen die Zahlung einer Entschädigung auf der Grundlage der Verordnung 261/2004/EG. Der gebuchte Flug LX1189 von Nürnberg nach Rom über Zürich, verspätete sich um mehr als drei Stunden. Planmäßig hätte er am 03.09.2023 um 14:20 Uhr in Rom eintreffen müssen. Tatsächlich traf er am 03.09.2023 um 19:56 Uhr in Rom ein. Der Europäische Gerichtshof hat am 19.11.2009 (Az.: C-402/07 und C-432/07) sowie am 23.10.2012 (Az.: C-581/10 und C-629/10) entschieden, dass Passagiere, die aufgrund einer Verspätung einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung haben. In meinem Fall liegt diese bei 250 €. Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag von 250 € binnen drei Wochen auf das in vertrauliche Infos genannte Konto zu überweisen. Ich werde meine Beschwerde an die zuständige Schlichtungsstelle weiterleiten, sofern ich den geforderten Betrag nicht innerhalb der genannten Frist erhalte. Mit freundlichen Grüßen Frau ****** ****** Frau ****** ****** Eishäuser Hauptstr. 123 98646 Straufhain Deutschland ******@gmx.de

SWISS Air Lines Sitzplatz für 29 sfr gekauft, dann wurde ich umgebucht

ich habe für meinen Flug am 10.09.23 nach palma de mallorca einen sitzplatz gebucht und bezahlt 29.00 und zwar sitz 8F, ich fliege immer, und ich fliege viel, am Fenster. dann kam die umbuchung auf 11A, im Gang. ich will und kann nicht im Gang sitzen. Beim onlincheck habe ich nun einen platz am Fenster gesucht, auf 32 A. ich will nicht hinten fliegen, und zweitens dafür muss ich ja keine 29 sfr bezahlen. die Swiss gehörte zu den besten Airline... einzig der Preis geht nach oben sonst nichts. Ich erwarte mein Geld zurück und einen Wiedergutmachnung. es ist nicht das erste mal dass mir das so passiert.

SWISS Air Lines Buchungsreferenz: SEP7TC, Ticketnummer: 724 1185 002 355-1, Beschädigung meiner Reisetasche

Sehr geehrte Damen und Herren Bei meiner Reise am 23.8.2023, um 19:25 Stuttgart-Zürich-Johannesburg- Victoria Falls, wurde meine Reisetasche, wahrscheinlich beim Verladen der Taschen erheblich beschädigt. Im unteren Teil der Tasche wurde das Vorhängeschloss abgerissen und dabei der Reißverschluss komplett zerstört. Auf der restlichen Reise hatte ich deswegen sehr viel Schwiergkeiten. Ich bin Rentner und habe einen Schwerbehindertenausweis. Ich bitte um zügige Bearbeitung. Herzlichen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen KJ. ******

SWISS Air Lines Loungezugang ZRH

Mein erstes Anschreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bezahle gerne den Mehrpreis für die Businessklasse, weniger wegen des Fluges an sich, sondern mehr wegen der möglichen Loungebesuche. Bei dieser Reise stand dies jedoch unter keinem guten Stern, da bereits vor dem Abflug in STR die Lounge geschlossen hatte („Renovierung“). Dafür können sie natürlich nichts. Worüber ich mich dann aber in Zürich geärgert habe, ist, dass mir der Lounge-Zugang am Abend verwehrt wurde, weil mein Weiterflug nicht am gleichen Tag stattfände. Was ist denn das für ein Unfug? Die Begründung dafür würde mich mal interessieren. Schließlich flog ich ja auf ein Ticket/Buchungsnummer. Bitte stellen sie diesen Missstand ab! Freundliche Grüße! A. ****** Antwort von Herrn Kuhn: Grüezi Herr ****** Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. August 2023 bezüglich Ihrer Reise mit SWISS. SWISS möchte ihrer Kundschaft höchstmöglichen Komfort bieten – in der Luft und am Boden. Das Personal, das für die Lounge in Zürich verantwortlich ist, hat mir eine Stellungsnahme zukommen lassen. Eine Lounge kann nur am Tage eines Abfluges betreten werden. Aktuelle Informationen zum Lounge-Angebot in Zürich und Genf finden Sie auf swiss.com. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüsse Ralf Kuhn Consultant Meine Reaktion: Guten Tag Herr Kuhn, es tut mir leid, aber ihre Antwort kann mich keinesfalls zufriedenstellen. Ihre Information hatte ich bereits, und sie ist ja gerade der Grund für meine Intervention. Bei meinem Umsteigeflug wurde mit abends der Zutritt zur Lounge verwehrt, da der Weiterflug erst am nächsten morgen stattfand. Deshalb (ich zitiere sie: "SWISS möchte ihrer Kundschaft höchstmöglichen Komfort bieten – in der Luft und am Boden"): a) würde ich gern den Grund für diese m.E. unsinnige Regelung erfahren b) hätte ich gerne, dass die Regelung abgeschafft wird Freundliche Grüße A. ****** Jetzt sind darüber 2 Wochen vergangen: Keinerlei Reaktion!

SWISS Air Lines Flug vom 8. September auf den 10. September 2023 umgebucht / Ticket - Nr. 7249716646776

Sehr geehrte Damen und Herren Ich konnte heut morgen das normale Check in durchgeführt. Um 11.06 habe ich die Mitteilung erhalten, dass mein Flug LX 1668 vom 8. September auf den 10 September verschoben wurde. Sorry, ab das macht nun gar keinen Sinn. Wir wollten einen Städtetripp vom 08.09.2023 bis am 11.09.2023 machen. Nun soll ich am 10.09.2023 hinfliegen und am 11.09.2023 zurückfliegen. Vielen Dank für das versaute Wochenende. Wir haben inzwischen die Flüge storniert. Freundliche Grüsse ****** ******

SWISS Air Lines Verspäte Ankunft des Fluges in Zürich führte zum Verfallen vorab gekaufter Zugfahrkarten

Sehr geehrte Damen und Herren, am Freitag, den 25. August 2023, landete unser Flug LX1053 von Hamburg nach Zürich leider deutlich später als geplant. Dadurch verfielen unsere beiden zuvor online erworbenen Sparbilletts mit der geplanten Abfahrt 12.46 Uhr vom Bahnhof Flughafen Zürich nach Kreuzlingen. Wir konnten erst den Zug rund eine Stunde später nehmen und waren dadurch gezwungen, im Zug zwei neue Fahrkarten a 30,00 CHF nebst 10,- CHF Zuschlag zu erwerben. Diese Kosten bitte hiermit bis spätestens Mittwoch, den 20.09.2023, zu ersetzen. Es handelt sich um 70 CHF (siehe Belege), in Euro wurden 74,45 Euro berechnet. Bitte überweisen Sie das Geld

SWISS Air Lines Koffer während Transfer beschädigt

Sehr geehrte Damen und Herren, während meines Fluges (LX 53) von Boston nach Zürich von Freitag, 01.09.2023 auf Samstag, 02.09.2023 wurde mein Koffer gemäß Bilder beschädigt. Sie können gewiss nachvollziehen, ich war wenig erfreut, einen einwandfreien Koffer aufgegeben zu haben, um bei Ankunft einen beschädigten Koffer vom Rollband entgegen zu nehmen. Ich freue mich sehr, Ihre Rückmeldung zum weiteren Vorgang zu erhalten. Herzliche Grüße ****** ******

SWISS Air Lines Erfolglose Beantragung einer Rechnung (Ticket-Nr. 724 2330 060 232-1 Herr Olaf Coordes)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich versuche seit ungefähr 2 Monaten eine Rechnung zu einem Flug von meinem Chef am 18.05.23 von der SWISS zu erhalten. Nach mittlerweile 3 erfolglosen Telefonaten, in denen mir jedes Mal zugesagt wurde, die Rechnung an die E-Mail Adresse meines Chefs zu senden, wurde mir heute im 4. Telefonat eröffnet, dass die Beantragung einer Rechnung nun 25,-€ kosten würde, da der Flug länger als 3 Monate her ist. Für diese Vorgehensweise fehlt mir jegliches Verständnis, da der Zeitverzug in dieser Angelegenheit nicht unser Verschulden ist, sondern ganz klar zu Lasten der SWISS geht. Im Sinne der immer erwähnten angestrebten Optimierung der Service Qualität der SWISS ist diese Vorgehensweise sicherlich eher kontraproduktiv. Ich bitte um nochmalige Prüfung des Sachverhaltes und schnellstmögliche KOSTENLOSE Zusendung der Rechnung zu o. g. Ticket-Nr. Mit freundlichen Grüßen

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