Nach Flugannulation wurde Erstattung genehmigt, aber noch kein Geld

  • 22 Jan 2024
  • #578404
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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der beiliegenden Case-no. melde ich mich erneut bei Ihnen. (s. vertrauliche Informationen)

Meine erste Teilstrecke von München nach Zürich fiel am Flug LX1111 am 4. Mai 2023 aus, so dass ich erst einen Tag später fliegen konnte. Insgesamt war die Reise von München nach Hongkong mit Stop in Zürich.

Gemäß der EuGH-Urteil C-581/10 und C-629/10 habe ich das Recht auf eine Ausgleichszahlung i.H.v. 600€, da ich aufgrund der Flugannullierung einen Tag später an meinem Reisezielort über 3.500 km von München entfernt ankam. Ich forderte hiermit meine Fluggastrechte nach der EU-Verordnung 261/2004 ein.

Mir wurden gem. Ihrer Mail vom 22.08.23 eine Kompensation i.H.v. 600 EUR zugesagt.

Ich erhielt einen Link für die Kompensation, um meine Bankverbindung anzugeben, doch der Link funktioniert nicht. Ich habe Ihnen am 12.09.23, am 14.09.23 sowie am 24.09.23 eine Aufforderung per E-mail (unter Nennung der Case-no) geschickt, mir einen neuen Link zu schicken, doch habe nie wieder von Ihnen gehört.

In meiner ursprünglichen ersten Reklamation hatte ich Ihnen bereits meine Bankverbindung eingereicht, doch auch diese wurde nicht in Ihrem System hinterlegt, da ich noch kein Geld erhalten habe.

Ich fordere Sie höflich auf, mir einen neuen Link zu schicken, um meine Bankverbindung für die mir zustehende Kompensation von 600 EUR anzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

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22-01-2024 um 15:27 Uhr

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