Flugpreiserstattung zu Reservierung 17886404 vom 22.03.2020 steht aus

  • Noch offen
  • 27 Mär 2021
  • #210259
  • 372
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Sehr geehrte Damen und Herren,

per email von cust.service@travel2be.com teilten Sie mir am 16.04.2020 um 05:43 Uhr zur o.a. Reservierungsnummer mit, Sie würden bei Flugstreichung durch die Airline (hier: Ethihad Airways) eine Rückerstattung beantragen und mir den Betrag (hier: EUR 1028,38) in der beim Buchungsvorgang verwendeten Zahlungsform zurückerstatten.
Ich weiß, daß Sie am 28.05.2020 refund request für die beiden etickets der Buchung bei Etihad Airways gestellt haben . Ich weiß auch, daß Etihad problemlos erstattet, wie sich am Beispiel der Sitzplatzreservierung zeigen läßt.
Bis heute haben Sie sich bei der Rückerstattung an mich ziemlich zurückgehalten. Ich bitte Sie, diese nunmehr schleunigst nachzuholen. Nur ungern würde ich Ihnen zumuten, daß ein cobrador sich um die Angelegenheit kümmern muß.

mit freundlichen Grüßen

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27-03-2021 um 08:29 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Travel2be weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-03-2021 um 08:29 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Travel2be weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-03-2021 um 10:41 Uhr


Guten Morgen ******, In Bezug auf Rückerstattungen setzen wir uns ständig mit Fluggesellschaften in Verbindung, um sie umso schneller und effektiver wirksam zu machen. Wie auch immer, wir müssen ihre Verfahren befolgen und dies kann einige Monate dauern, ohne dass die Reisebüros diese Fristen leider verkürzen können. Sobald jede Fluggesellschaft die Rückerstattung von Travel2be genehmigt hat, überweisen wir sie auf dieselbe Kreditkarte, die beim Kauf verwendet wurde.

09-04-2021 um 17:03 Uhr


Hallo, T2B,
hat Etihad schon eine Begründung für das Ablehnen des refund request geliefert? - Wie könnte ich noch zu Ihrer Unterstützung beitragen?

mfg
****** Göllner

08-05-2021 um 16:31 Uhr


Hallo, Service T2B,
inzwischen sind mehrere Wochen vergangen. Es steht fest, daß Etihad bereits im August 2020 den Refund request abgelehnt hat. Es ist unüblich und inakzeptabel, daß eine Begründung dafür immer noch nicht vorliegt. Aus eigener Erfahrung mit Etihad Airlines weis ich, daß sie auf Anfragen zeitnah reagieren können. Selbst wenn es nur eine Nonsenseantwort ist. Auf diese Weise kann es jedoch noch Jahrzehnte dauern, bis ein Fortschritt in der Sache zu verzeichnen ist. Wie gedenken Sie die Sache zu verkürzen?

20-05-2021 um 17:19 Uhr


Ticket #4319248, Buchung W7NI2T,
Ihre Nachricht vom 10.05.21,13:06

Sehr geehrter Sr. Fernando,

vielen Dank für Ihre o.a. Nachricht.

Am 19.10.2020 sandte ich Ihnen einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung, den Flugpreis in Höhe von EUR 1.028,38 bis zum 09.11.20 auf mein Konto bei der CB Bank zu überweisen (IBAN DE 90 ... ... ... ... 016).Das Schreiben wurde (laut DHL-Logdaten zur Sendungsnummer RT937621838DE) am 30.10.2020 zugestellt.

Ich setze Ihnen hiermit eine Nachfrist bis zum 06.06.2021, die Angelegenheit zu erledigen.

Meine Recherchen in Ihrer Branche ergaben, daß, der Reise- bzw Flugpreis gewöhnlich erst dann an den Veranstalter weitergeleitet wird, wenn das gebuchte Ereignis (hier 2 Fernflüge) tatsächlich stattgefunden hat.
Die Flüge wurden am 13.03.2020 auf das Reisedatum 14. resp.15.5.2020 gebucht und per VISA Credit Card bezahlt. Die Flüge wurden von Etihad am 16.04.2020 abgesagt und dies von Ihnen bestätigt. Die von mir geleistete Einzahlung dürfte sich der oben erwähnten Abwicklung zufolge noch auf Ihrem Acquirerkonto befinden.

Mit freundlichen Grüßen
G. Göllner

09-06-2021 um 18:50 Uhr


Hallo, Sr. Fernando,
leider reagieren Sie nicht auf meinen vorhergegangenen Vorschlag, das Problem per Erstattung des Flugpreises kurz und bündig zu erledigen. Da die Nachfrist inzwischen ohne posotives Ergebnis verstrichen ist, müssen wir uns in der Folge auf das juristische Parkett begeben.

Mit freundlichen nGrüßen
GG

22-06-2021 um 02:40 Uhr


Hallo, T2B,
leider erwidern Sie meine Nachricht vom 6.d.M. mit Ihrer Standardfloskel, daß Etihad Airways (EA) auf Ihre Kontaktversuche nicht reagiert (und dies schon seit fast einem Jahr).

Bis heute haben Sie nicht schlüssig bewiesen, daß
a) der Flugpreis jemals wirklich an Etihad Airways (EA) transferiert wurde,
b) Sie (T2B) tatsächlich zielführend in dieser Sache mit EA kommunizieren.

Ein kurzer chronologischer Blick auf den Sachverhalt sieht so aus:
22.3.20 Buchung von 2 Flügen CNX-BKK-AUH-DUS für den 14./15.5.20
bezahlt mit VISA credit card.
16.4.20 EA storniert Flüge (AUH für Ausländer gesperrt wg. COVID).
T2B bestätigt (email) die Rückerstattung des Flugpreises und
laufende Information.
18.4.20 Weiterleitung der Stornierung an T2B + Aufforderung zum refund.
11.5.20 VISA recharge von mir bei der DKB beantragt.
16.6.20 Von www.travelgenio.de werden "Beweise" (ID 17886404) für die
Betroffenheit von der spanischen Corona-Verordnung vorgelegt
und der recharge abgelehnt. Die ausgebende Bank (DKB)
legitimiert die Beweise. Dort auf Seite 1 sagt travelgenio.de:
"The customer has not contacted us to cancel or change their reservation. The ticket is in the process of being refunded, if you close the dispute we will refund the money."

Satz 1 trifft nachweislich nicht zu. Obwohl die ausgebende Bank (DKB) den dispute beendet hat, war bis heute von "we will refund the money" noch nichts zu sehen. Auch die Betroffenheit durch die spanische Corona-Verordnung ist nicht gegeben. Im vorgelegten Artikel 10, 1., Zeile 7 wird der Internethandel (T2B) explizit von der Verordnung suspendiert.

Zur endgültigen Abklärung der Sachlage und Erstattung gewähre ich Ihnen eine Nachfrist bis zum 1.7.2021.

mit freundlichen Grüßen
****** Göllner

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