Unfassbare Zustände damals und heute

  • Ungelöst
  • 09 Mai 2023
  • #489795
  • 145
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2019 hatten wir unsere Flitterwochen bei tui gebucht, es war keine Pauschalreise, die Hotels wurden gesondert gebucht. Bei der Anreise am Flughafen in München hatten wir riesige Probleme unser Gate etc. zu finden und wurden mehrfach in verschiedene Richtungen geschickt. Letzten Endes standen wir beide heulend beim tui Schalter und obwohl unser Flug noch nicht weg war, konnte (oder wollte?) man uns nicht weiter helfen. Verzweifelt versuchten wir einen Flug für den nächsten Tag zu buchen, doch uns wurde zugesichert wir müssten aufgrund der Pauschalreise (?!) beide Flüge erneut buchen und der bereits bezahlte (und somit doppelt bezahlte) Rückflug könne dann eventuell nach unserer Rückkehr erstattet werden. Es hätte günstige Oneway Flüge gegeben, diese wollte man uns aber einfach nicht verkaufen. Leider wussten wir damals noch nicht: “Diese bei Airlines teils bis heute übliche Praxis, die sich in AGB noch immer einiger Luftfahrtunternehmen findet, ist gegenüber Verbrauchern auf Basis deutschen Rechts unzulässig, wie der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2010 feststellte (BGH Urt. v. 29.04.2010, Xa ZR 5/09). Durch eine solche Regelung würde das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in unangemessen benachteiligender Weise verändert.” Also kauften wir den teuren Flug mit somit doppeltem Rückflug. Dieser wurde uns nach der Rückkehr leider nicht erstattet, im Gegenteil, wir hatten unglaublich viel Papier Kram, ein ewiges Hin- & Her und ärgerten uns sehr. Das war sehr schade, wie man uns da behandelt hat. Wir haben damals irgendwann davon abgesehen, die Sache weiter zu verfolgen, weil es uns zu sehr mit nahm. Der Grund warum wir es nun doch zur Sprache bringen, ist einfach unglaublich. Bei der Zahlung damals wurde eine eigene IBAN für die Zahlung erstellt, unter unserem Namen als Empfänger. Nun vor einigen Wochen wollte ich meiner Frau 200€ überweisen, das tat ich oft und dabei vergleiche ich normalerweise nicht, ob die IBAN auch passt, die Bank App zeigte unter dem Namen meiner Frau ja sonst auch immer nur ihre IBAN an. Tatsächlich aber wurde das Geld auf eben dieses Konto von damals geschickt, welches doch eigentlich gar nicht mehr bestehen dürfte. Mit einer Gebühr beauftragte ich meine Bank mit der Nachforschung bzw. Rückverfolgung. Leider konnte mir überhaupt nicht weitergeholfen werden, denn der Empfänger lehnte eine Rückerstattung ab. Uns konnte nicht einmal der Empfänger - an den wir uns wenden sollten - mitgeteilt werden, da unter Empfänger ja der Name meiner Frau in der Überweisung stand. Nur aus Zufall fanden wir die alten Überweisungen und somit den Empfänger. Wieder versuchen wir uns durch all die Kontakte zu einem Zuständigen durchzutelefonieren und es sieht wieder so aus, als blieben wir auf unseren Kosten sitzen. Ärgerlich damals und ärgerlich heute - Kundenservice und Kunden freundlicher Service sieht anders aus. Am Ende unserer Flitterwochen bemerkten wir übrigens aus reinem Zufall dass eine Nacht zu wenig in unserer letzten Unterkunft gebucht worden war. Was hätten wir getan, wenn bereits alles ausgebucht gewesen wäre??? Hier stimmt einfach gar nichts und man ist dem Unternehmen hilflos ausgeliefert. Nie wieder!

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09-05-2023 um 00:18 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an TUI weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

31-05-2023 um 15:30 Uhr


Problem ungelöst

2 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Wie bereits bei unseren Flitterwochen unterirdisch. Es wurde zwar per Mail angefragt, was sei aber auf meine Antwort dass Geld falsch verbucht wurde und nicht zurück kam, folgte einfach keine Antwort mehr und eine telefonische Erreichbarkeit war nicht gegeben. Finde ich frech. Warum existiert unser Zahlungskonto aus 2019 noch und warum weigert man sich gegenüber meiner Bank das Geld zurück zu buchen? Ist das nicht Diebstahl oder Unterschlagung?

2
TUI
Zufriedenheitsindex: 24.1/100

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