BW-Ticket in App buchen

  • 20 Aug 2021
  • #281171
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Auf der Fahrt von Lahr 77933 nach Freiburg am18.8.2021 nach 6 Uhr Abfahrt Lahr wurde das BW- ticket nicht anerkannt, da nach Auskunft der Prüferin: (unten) der Fahrschein für uns erst ab 9 Uhr Gültigkeit hat. Das Ticket für meine Frau und mich wurde mit der Bahn App gelöst. Beim Aufrufen in der App wird gefragt: Buchung?
Das habe ich bestätigt und wurde auf die Abbuchungs Seite weitergeleitet. Es kam kein Hinweis, dass das Ticket erst ab 9 Uhr gültig ist. Wäre das angezeigt worden hätte ich den Buchungsvorgang unterbrochen. Hier liegt wohl ein Programmierfehler vor. Das "Kleingedruckte" ist meiner Auffassung nach der DSGVO so nicht zulässig. Sie haben in einem Link unter dem Buchungslink diesen Hinweis veröffentlicht. Dabei hätte ich bei der Buchung darauf hingewiesen werden müssen um dann den Buchungsvorgang abbrechen zu können. Meiner Auffassung nach ist dies Irreführend und provoziert ungültige Buchungen. Nun werden wir um keine zusätzlichen Nachteile auszulösen die Beträge überweisen. Meine Nachforderung hat die FN. Nr.:(unten) vom 18.8.202

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20-08-2021 um 15:49 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Deutsche Bahn weitergeleitet. Mehr erfahren.

20-08-2021 um 15:49 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Deutsche Bahn weitergeleitet. Mehr erfahren.

14-09-2021 um 08:22 Uhr


Man kümmert sich und schreibt mich dann zur entgültigen Schlichtung an, hoffe dass meine unfaire Bewertung des Vorfalls durch die Bahn Angestellten korrigiert wird.

09-10-2021 um 08:30 Uhr


Leider muss ich feststellen, dass Versehen der Kundinnen und Kunden von der Bahn gewertet werden, als wollte man betrügen. Wir hatten gültige Tickets, allerdings übersehen, dass die Abfahrt erst ab 9 Uhr erfolgen darf. Wie gesagt, es war ein Versehen. Wenn wir den Aufpreis zum regulären Preis hätten zahlen müssen, fände ich es okay. So wurden wir mit Schwarzfahrern gleichgesetzt und das geht aus meiner Sicht gar nicht! Mag sein, dass das für die Bahn ein größerer Aufwand ist, aber so Mal eben versehentliche Falschbuchungen den betroffenen Personen als Betrugsversuch zu unterstellen ist nicht fair.
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Deutsche Bahn
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