Strafanzeige wegen gültigen Fahrscheins mit angeblich zu wenig Tarifstufen

  • 01 Aug 2020
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Sehr geehrte Damen und Herren,

heute, am 31.07.20, nahm ich in Nürnberg bei der Generalzolldirektion an einer Besprechung mit Anspruch auf Erstattung der Reisekosten teil.

Um 14.43 Uhr betrat ich nach Lösen eines Anschlussfahrscheins, Tarifstufe 1, den Zug RE3563, welcher total überfüllt und überhitzt war, so dass ich im Raum zwischen den Waggons auf den Ein-/Ausstiegsstufen sitzen musste. Nach kurzer Zeit kam der Schaffner, Hr. ******, welcher nach sehr langem Studium meiner Anschlusskarte, Tarifstufe 1, sowie meines Jahres-Abos, Tarifstufe 3+T, mit mir zu streiten begann, dass ich nicht im Besitz eines gültigen Fahrscheins bin. Ich hatte mit diesem Schaffner, Herr ******, bereits in der Vergangenheit Probleme, so dass er mich des Schwarzfahrens bezichtigte und habe auf meinen täglichen Fahrten mit meinem Abo-Ticket jedesmal einen Spießruten-Lauf, wenn dieser Mann zur Kontrolle erscheint. Er ist verhaltensauffällig und cholerisch, vom gewohnten Kundenservice oder Kundennähe sehr, sehr weit entfernt.

Der Streit eskalierte, da ich nicht bereit war, einen Fahrschein von ihm zu erwerben, weil dieser seiner Ansicht nach von Nürnberg bis nach Hartmannshof zu gelten hätte. Er könne meine bereits gelösten Fahrscheine nicht berücksichtigen, sagte er mir. Ich bin seiner Ansicht nach Schwarzfahrer, was 60 Euro kostet.

Da ich bereits seit Jahren die Strecke Amberg-Lauf a.d.Pegnitz pendle und hierfür ein Abo der Tarifstufe 9 benutze, wurde mir am Fahrkartenschalter der Bahn immer wieder gesagt, wenn ich von Lauf a.d. Pegnitz nach Nürberg fahren möchte, muss ich eine Anschlussfahrkarte Stufe 1 kaufen.

Wegen des ausgefallenen Pendlerzugs ab Amberg um 7.00 Uhr seit Beginn der Corona-Krise musste ich nun aber mein Jahres-Abo umstellen, so dass ich ab Hartmannshof nach Lauf a.d. Pegnitz pendle, entsprechend wurde mein Ticket auf Tarifstufe 3+T umgestellt.

Ich dachte mir somit, wenn von Amberg-Lauf die Tarifstufe 9 gilt + 1 Tarifstufe im Anschlussfahrschein nach Nürnberg (=10 Stufen), ist die Strecke Amberg-Hartmannshof 5+T wert und von Hartmannshof-Lauf 3+T wert, so dass ich Stufe 1 nach Nürnberg benötige (=10 Stufen).

Mit dem Schaffner aber war aber kein vernünftiges Gespräch zu führen, weil er unangemessen hektisch war und mir auch die Tarifstufe für die Strecke Nürnberg-Hartmannshof nicht nennen konnte. Ich müsse den gesamten Streckenabschnitt Nürnberg-Hartmannhof bezahlen, mein Jahresabo ist nicht anrechenbar. Ansonsten erhalte ich eine Strafanzeige. Da ich mich ungerecht behandelt fühlte, da ich für die Fahrt auf der Streifenkarte 4 Felder abstempelt hatte und eine Anschlussfahrkarte Stufe 1 gelöst hatte und das Jahresabo 3+T in Besitz hatte, kaufte ich das Ticket von ihm nicht. Er holte daraufhin einen Polizisten, welcher im Zug mitfuhr, ließ durch ihn meine Personalien ermitteln und gibt den Sachverhalt nun zur Strafanzeige. Der Witz der Sache ist, dass ich Anspruch auf Reisekostenentschädigung von der Generalzolldirektion habe, weil ich im Rahmen einer Dienstreise unterwegs war.

Ich hätte hier gerne das Einstellen des Strafverfahrens und ein Einlenken der DBahnn bzw. des VGN erreicht, weil ich seit 30 Jahren Bahnkunde bin und täglich mit der DB fahre. Ich sende Ihnen als Anlage die Fahrscheine und bitte Sie, von einem Strafverfahren wegen des geringen Streitwerts abzusehen. Das Fahrpreisentgelt, welches ich noch schulde, bin ich bereit nachzubezahlen, wenn man mir die Tarifstufe benennt, welche ich nicht gelöst habe.

Gerne würde ich telefonisch mit dem Beschwerdemanagment oder ähnliches den Sachverhalt besprechen, zudem ist mein Bruder seit knapp 40 Jahren bei der DB verbeamtet, so dass ich keinerlei Interesse an Schwarzfahren oder ähnliches habe. Auch habe ich meine besonders schöne Dienstkleidung bis zum Ausstiegsbahnhof Hartmannshof total durchgeschwitzt, weil die Behandlung durch den Bundesbeamten der Polizei und den Schaffner Hr. ****** an meinem ohnehin "nur" Stehplatz im Zwischenabteil schon sehr niedrig war.

MfGrüßen
****** ******

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01-08-2020 um 12:14 Uhr

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