Gutschein ist verfallen

  • Ungelöst
  • 06 Jul 2022
  • #395030
  • 202
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Meine Frau hat mir zum 60. Geburtstag im August 2019 einen mydays Gutschein für eine Quad-Tour geschenkt. Große Freude! Ich wollte den Gutschein jetzt nach den ganzen Corona-Einschränkungen der letzten Jahre und trotz der noch immer andauernden und gerade wieder steigenden nicht unerheblichen Risiken gerade für meine Altersgruppe einlösen. Grosse Enttäuschung bei mir und meiner Frau! Der Gutschein ist verfallen. Meine Frau hatte ihn schon Ende 2018 gekauft, so dass er am 31.12.2021 verfallen ist. Damit hatte ich nicht gerechnet, die 3 Jahre Einlösungsfrist ab der Schenkung, also meinem Geburtstag sind ja erst im August 2022 um. Ein Anruf bei mydays mit Hinweis auf die andauernde Corona Phase ergibt: Pech gehabt, Gutschein ist verfallen, Verlängerung nicht möglich, keine Kulanz möglich, Auszahlung nicht möglich, ich hätte genügend Zeit gehabt usw.. Ich habe relativ erfolgreich bisher jede Ansammlung von Menschen gemieden. Mydays hat aber offensichtlich die ganze Zeit von Corona nichts mit bekommen und fährt eine 0-Kulanz Strategie. Ein Gutschein der verfällt entspricht grundsätzlich einer Leistung, für die keine Gegenleistung erbracht werden soll. Ich soll meinen Bedarf trotz Corona Pandemie nach den Plänen von mydays ausrichten. Mydays nimmt sich das Recht, eine Leistung nach einer gewissen Frist ohne Gegenleistung zu "kassieren". Aus meiner Sicht ist das Anmaßung, wenn nicht sogar Diebstahl. Streng genommen sollten Anbieter einen Teil des Gutscheinpreises auszahlen müssen. Da Leistung oder Ware nie abgerufen worden sind, ergibt sich daraus ein Gewinn, der dem Anbieter gar nicht zusteht. Wenn ein Kunde bezahlt, dann darf er dafür auch eine Gegenleistung erwarten. Egal, wann er diese Gegenleistung in Anspruch nehmen will. Er hat die Leistung bereits bezahlt. Die Geldscheine, mit denen der Gutschein bezahlt wurde, verlieren schließlich auch nicht ihre Gültigkeit. Meine Familie wird nie wieder einen Gutsschein bei mydays kaufen und ich werde dafür sorgen, das dieses Geschäftsgebahren auch in meinem Umfeld bekannt wird. und man sich ebenso verhält.

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05-08-2022 um 10:09 Uhr


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