Boarding verweigert - Vasco da Gama

  • Ungelöst
  • 26 Jan 2023
  • #461254
  • 342
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Corona-Schnelltest war positiv. Boarding wurde verweigert. Soweit OK. nicko cruises macht daraus eine "Stornierung durch den Reisenden" und behält den gesamten Passagepreis ein. Abzocke = keine Leistung erbracht, aber Geld (auch anteilig) nicht zurück gezahlt!

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26-01-2023 um 23:12 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an nicko cruises weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-01-2023 um 12:43 Uhr


Sehr geehrter Herr Heinze,
wir bedauern, dass Sie positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. Da wir von unserer Seite aus die gebuchten Reiseleistungen erbringen hätten können, wurde Ihr Nichtantritt am Anreisetag als "Stornierung durch den Reisenden" gewertet. Aus diesem Grund, empfehlen wir unseren Reisenden immer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutz, die in so einem Fall greift. Haben Sie so eine Versicherung abgeschlossen? Dann können Sie die Rechnung mit dem positiven Coronatest dort einreichen. Wenn Sie noch weitere Dokumente für die Versicherung benötigen, können Sie uns jederzeit unter info@nicko-cruises.de kontaktieren.
Viele Grüße
Ihr nicko cruises Team

30-01-2023 um 14:59 Uhr


nicko cruises als Veranstalter hätte ausschließlich "entgangenen Gewinn" berechnen können und muss dies auch vor Gericht entsprechend plausibel belegen.
Alles andere ist tatsächlich Abzocke - oder anders gesagt: Versuchter Betrug gem. § 263 Abs. 2 StGB, (vollzogen) Betrug gem. § 263 StGB oder gewerbsmäßiger Betrug gem. § 263 Absatz 3 Nr. 1 StGB.
Die Strafandrohung für den gewerbsmäßigen Betrug liegt bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Quelle: https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/betrug ...und weiter:
Wer Opfer eines Betrugs wurde, kann nicht nur zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, sondern auch Strafanzeige erstatten. Dies geht kostenlos schriftlich sowie mündlich bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft. In vielen Bundesländern kann die Strafanzeige mittlerweile auch online erstattet werden.
Es wird also wohl auf eine Strafanzeige und eine Zivilklage auf Schadensersatz hinauslaufen.
****** Heinze, Freier Journalist

03-06-2023 um 13:51 Uhr


Dieser Fall wird an Rechtsanwalt H. -Fachanwalt für Reiserecht in Wiesbaden - übergeben und voraussichtlich ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen.
Hinsichtlich der keineswegs verbraucherfreundlichen AGB der Reiseveranstalter wird außerdem noch die Möglichkeit einer Beschwerde bei BVerfG und EuGH geprüft, inbesondere deshalb, weil es europa-weit keine derartige Abzocke gibt (Beispiel Spanien etc.: Rücktritt kostenfrei bis 3 Tage vor Reisebeginn)

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

03-06-2023 um 13:56 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Eine freundliche Antwort löst keinerlei Probleme, insbesondere dann nicht, wenn das generelle Vorgehen insgeamt völlig rücksichtslos und ignorant ist.

06-06-2023 um 17:43 Uhr


Sehr geehrter Herr Heinze,
wir möchten Sie bitten, sich direkt per E-Mail an info@nicko-cruises.de zu wenden. Auf diesem Weg können wir Ihr Anliegen effektiv bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr nicko cruises Team

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