Erhalt von Rechnungen ohne erbrachter Dienstleistung

  • Beantwortet
  • 25 Jan 2020
  • #21134
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Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 30.10.2019 wechselten wir zum anderen Telefonanbieter.
Das heißt dass ab dem 01.11.2019 ihre Dienste nicht mehr in Anspruch genommen wurden.
Jedoch bekommen wir weiterhin Telefonrechnungen in Höhe von 30€.
Da dabei keine Dienstleistungen von ihnen erbracht wurden, möchten wir sie bitten diese entstandenen Rechnungen zurückzunehmen.

Leider ist die Hardware die wir beim Vertragsabschluss erhalten haben nicht mehr auffindbar. Den Wert der Hardware würden wir natürlich bezahlen jedoch zu einem angemessenen und nicht zu einem Wucherpreis.
Man bedenke dass es sich hier um eine 3 Jahre alte Hardware handelt.

Zu diesem Anliegen haben wir uns zwei mal mit Ihnen in Verbindung gesetzt lediglich ohne Erfolg.

Wir haben zum Vertragsende keine Aufforderung erhalten die Hardware wieder an sie zurückzusenden.

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25-01-2020 um 21:28 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Primacall weitergeleitet. Mehr erfahren.

28-01-2020 um 10:52 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit wurde Ihre Kündigung bereits wirksam.
Der Outportinganfrage Ihres jetzigen Anbieters wurde zum 31.10.2019 zugestimmt.
Die Kommunikation erfolgte in diesem Fall nicht über den Kunden, eine Kündigungsbestätigung wird daher nicht versandt.
Die Rücksendung der Ihnen für die Zeit der Nutzung des Tarifes überlassenen Hardware erfolgte nicht, so dass die zur Verfügung gestellte Hardware in Rechnung gestellt werden musste und eine ordnungsgemäße Abwicklung Ihrer Kündigung erst jetzt erfolgen konnte.
Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass primacall nicht verpflichtet ist, den Kunden explizit auf die Rücksendung der Hardware aufmerksam zu machen.
Wir verweisen hierzu auf die vorliegend in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Punkt 1.12.

Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich primacall bereit, die letzte Rechnung neu zu berechnen und den Rechnungsbetrag um 50 % zu kürzen.

Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primacall - Team

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