Vertragsunklarheiten

  • Ungelöst
  • 18 Jan 2022
  • #327127
  • 248
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund das Verti den Vornamen falsch geschrieben hatte im Jahr 2015, wurden wir fälschlicherweise auf eine niedrige SF Klasse eingestuft. Nach allerhand unserer Recherchen haben wir es geschafft, dieses am 23.11.2021 zu klären und die SF Klasse auf SF14 zu korrigieren. Jetzt kam plötzlich ein neuer Fall eines angeblichen Schadens aus 2019 mit der Rückstufung auf SF8. Hierzu liegen uns keinerlei Unterlagen vor.
Auch zu der korrigierten Abschlussrechnung vom 6.12.2021 liegt uns keine nachvollziehbare Rechnung vor.
Momentan sind wir sehr unzufrieden mit der Versicherung. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt.

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18-01-2022 um 20:04 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Verti Versicherung weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-01-2022 um 14:08 Uhr


Hallo Herr ******,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Nach der Recherche zu Ihrem Sachverhalt haben wir herausgefunden, dass bei der Endabrechnung Ihres Vertrages ein Guthaben in Höhe von 53,66 Euro entstanden ist. Danach wurde Ihre Schadenfreiheitsklasse rückwirkend zum Vertragsbeginn 2017 berichtigt, woraus sich ein weiteres Guthaben ergab. Insgesamt erhalten Sie daher nun eine Rückzahlung in Höhe von 280,11 Euro. Nach unseren Informationen hat am 14. Dezember 2021 ein Telefongespräch mit unserer Schadenabteilung stattgefunden, in welchem Ihnen Informationen zum Schaden im Jahr 2019 sowie über die Schadenhöhe und die Stufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse mitgeteilt wurden. Falls Ihr Anliegen hierdurch noch nicht abschließend geklärt werden konnte, können Sie Ihre konkreten Fragen gern jederzeit per E-Mail an SocialMediaSupport@verti.de schicken.
Viele Grüße,
Ihr Verti Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

10-02-2022 um 14:06 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Verti hat sich nicht bemüht, das Anliegen zu klären. Trotz Stundenlanger Telefonate meinerseits und mehreren Versuchen, das Anliegen einfach zu klären, kam von Verti keinerlei Ambitionen, an uns heranzutreten. Man fühlt sich bei der Versicherung total "Verarscht"!
Nun wird es wohl mein Anwalt klären müssen.

18-02-2022 um 17:44 Uhr


Hallo Herr ******,
wir bedauern, dass Sie mit unserer Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sind. Aus Datenschutzgründen dürfen wir Ihnen leider keine genaue Aufstellung darüber zukommen lassen, woraus sich der regulierte Betrag zusammensetzt. Insgesamt wurde der unter "Vertrauliche Informationen" genannte Betrag an den Geschädigten ausgezahlt. Bei einem Unfall können Schäden entstehen, die von außen nicht immer sofort erkennbar sind. Der Schaden wurde durch einen Gutachter geprüft. Grundsätzlich ist die Schadenhöhe bei der Rückstufung der SF-Klasse nicht ausschlaggebend, da diese unabhängig davon nach der in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung angehängten Tabelle erfolgt.
Viele Grüße,
Ihr Verti Team

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Verti Versicherung
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