Autoschadensfreiheitsklasse

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  • 01 Jan 2022
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Ich kämpfe seid über einem halben Jahr das mir die wefox den Schadensfreiheitsrabatt an den ADAC überschreibt die SF4 die ich vorher beim dem anderen Fahrzeug hatte. Das Problem ist das der Zweitwagen den ich jetzt bei dem ADAC angemeldet habe bei noch keiner Versicherung versichert war.Der Zweitwagen der bei der Wefox versichert war gibt es nicht mehr , jetzt muss der adac warten bis die wefox den Rabatt freigegeben hat und das machen die nicht, weil das seid über einem halben Jahr in Klärung ist was soll ich tun. Die Dokumente sind von dem vorigem Zweitwagen der bei der wefox( Früher war es die one Versicherung heißt heute wefox) Ich möchte doch nur das die mir die schadensfreiheitsklasse beim ADAC bestätigen.

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01-01-2022 um 12:45 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Wefox weitergeleitet. Mehr erfahren.

03-01-2022 um 09:55 Uhr


Hallo ******,

vielen Dank für deine Anfrage.

Ebenfalls wünschen wir dir ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Gerne möchten wir dir dein Anliegen aufschlüsseln.

Bitte beachte, dass du bei uns ebenfalls lediglich eine Sondereinstufung aufgrund unserer Zweitwagenregelung erhalten hast. Hierbei kannst du bei uns bis zu einer Schadenfreiheitsklasse 4 erhalten, sofern das Bezugs- bzw. Erstfahrzeug ebenfalls über diese Schadenfreiheitsklasse verfügt.

Bis heute ist uns dahingehend die Schadenfreiheitsklasse deines Erstfahrzeugs nicht bestätigt worden, weswegen wir grundsätzlich auch den unsrigen Vertrag hätte zurückstufen können, da die geschilderten Kriterien nicht bestätigt wurden.

Im Sinne unserer kundenorientierten Unternehmenspolitik haben wir hierbei allerdings zu deinem finanziellen Vorteil auf die berechtigte Rückstufung verzichtet.

Des Weiteren werden branchenüblich Sondereinstufungen nicht übernommen bzw. auch nicht an Nachversicherungen weitergegeben, da diese lediglich einen internen Bonus bei der jeweiligen Versicherung darstellen.

Daher können wir auch leider nicht die gewünschte Schadenfreiheitsklasse 4 deiner Nachversicherung bestätigen. Wir bestätigen dem Nachversicherer aber gern die schadenfreie Zeit, die du dir bei uns tatsächlich erfahren hast.

Hierfür bitten wir um Verständnis.

Wir hoffen, dass wir dir den Sachverhalt nachvollziehbar darlegen konnten.

Bei weiteren Rückfragen steht dir auch gerne unser Kundenservice unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Dein wefox Team

03-01-2022 um 14:15 Uhr


Dann lassen Sie sich doch bitte nochmals die schadensfreiheitsklasse meines erstfahrzeuges bestätigen, das erstfahrzeug ist ein Peugeot mit dem amtlichen Kennzeichen LI-RM399

03-01-2022 um 14:21 Uhr


Dann lassen Sie sich doch bitte nochmals die schadensfreiheitsklasse meines erstfahrzeuges bestätigen, das erstfahrzeug ist ein Peugeot mit dem amtlichen Kennzeichen LI-RM399

03-01-2022 um 16:18 Uhr


Hallo ******,

vielen Dank für deine erneute Anfrage.

Leider können wir deinen neuerlichen Ausführungen nicht ganz nachvollziehen, weswegen wir auf unsere vorherige Nachricht verweisen möchten.

Hierbei hatten wir dir bereits dargelegt, dass kein Nachteil für dich entstanden ist durch die ausgebliebene Rückmeldung deiner Versicherung zum Erstfahrzeug.

Auch wenn die Voraussetzungen jetzt für die Zweitwagenregelung bestätigt werden würden, würde es sich weiterhin um eine Sondereinstufung handeln, die nicht an eine andere Versicherung gegeben werden kann.

Bitte beachte, dass bei einem Versichererwechsel branchenüblich nur tatsächlich erfahrene Schadenfreiheitsklassen (die sog. realen Schadenfreiheitsklassen) übernommen werden können. Etwaige Sondereinstufungen, wie die bei uns vorhandene SFR 4 aufgrund der Zweitwagenregelung, können nicht an andere Versicherer abgegeben werden.

Wir bedauern dir keine anders lautende Nachricht übermitteln zu können.

Herzliche Grüße
Dein wefox Team

04-01-2022 um 04:37 Uhr


Dann teilen Sie doch bitte dem adac mit meine schadensfreie Zeit danke

04-01-2022 um 10:10 Uhr


Hallo ******,

danke für deine neuerliche Anfrage.

Gerne bestätigen wir dir, dass wir soeben der ADAC Versicherung die unsrige Vertragslaufzeit bzw. den damit verbundenen schadenfreien Verlauf bestätigt haben.

Hierbei haben wir alles berücksichtigt, was wir zu deinen Gunsten berücksichtigen konnten.

An dieser Stelle möchten wir lediglich nochmal hervorheben, dass dies nicht die Schadenfreiheitsklasse 4 ist, da diese auf einer Sondereinstufung mit unserem Hause beruhte.

Bei weiteren Rückfragen kontaktiere bitte unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße
Dein wefox Team

18-01-2022 um 18:00 Uhr


Sie haben bis heute nichts an den ADAC geschickt

19-01-2022 um 08:09 Uhr


Hallo ******,

vielen Dank für deine Nachricht.

An dieser Stelle müssen wir anmerken, dass diese Aussage leider nicht wahrheitsgemäß ist.

Besagter Schadenfreiheitsrabatt wurde am 04.01.2022 der ADAC Versicherung manuell per Mail übermittelt.

Einen entsprechenden Nachweis werden wir dir sogleich direkt auf deine Mail Anschrift übermitteln.

Somit liegt hier das eindeutige Verschulden bei der ADAC Versicherung.

Bitte wende dich daher zur Klärung direkt an die ADAC Versicherung.

Wir sind hier unserer Verpflichtung korrekt und vollumfänglich nachgekommen, weswegen wir dich bitten von etwaigen Mutmaßungen Abstand zu nehmen.

Bei etwaigen Rückfragen wende dich bitte direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße
Dein wefix Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

12-02-2022 um 06:37 Uhr


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