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Reklamationen & Beschwerden (203)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit SWISS Air Lines. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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SWISS Air Lines Flugplanänderung Buchungsreferenz: JOY69C - Economy Max Sitze

Sehr geehrtes Swiss-Team. Mein Name ist ****** ****** aus Wien in Österreich. Mein Mann und ich sind treue Kunden und fliegen schon seit Jahren mit Ihrer Fluggesellschaft nach Punta Cana. Bis jetzt hat alles immer zu unserer vollsten Zufriedenheit geklappt. Aber für unsere Buchung im Jänner 2025 sollte alles anders sein und wir sind auch darüber sehr verärgert. In der Folge möchte ich Ihnen den chronologischen Ablauf schildern. Zuerst hat mein Mann versucht, einen Flug zu buchen. Dabei hat er den üblichen online-Vorgang durchlaufen. Als es dann zur Bezahlung ging, hat er die Variante für die Kreditkartenzahlung angeklickt. Nachdem er bestätigt hat, ist per SMS die Nachricht gekommen, dass die Transaktion für die s-Kreditkarte OK ist. Normalerweise bekommt man dann innerhalb kurzer Zeit eine Reservierungsbestätigung per Email. Als dann nach einer Woche noch keine Bestätigung gekommen ist haben wir bei Swiss nachgefragt. Da hat man uns erklärt, dass unsere Buchung storniert wurde, weil es ein Problem mit dem System gibt. Und es wurde uns angeraten den Buchungsvorgang zu wiederholen. Beim zweiten Versuch war es das gleiche Prozedere. Darauf haben wir uns entschlossen, die Bezahlung mit einer Direktüberweisung zu tätigen. Aber man konnte nur die Variante mit der Kreditkartenzahlung anklicken. Alles andere ging nicht. Wir haben dann immer wieder versucht zu buchen, aber es hat nicht funktioniert. Dann habe ich ein eigenes Konto bei der Lufthansa-Group eingerichtet und auf einmal konnte man mit Direktüberweisung buchen. Diese Buchung wurde am 7. Mai 2024 durchgeführt. Ich habe auch eine Buchungsbestätigung mit dem Buchungscode: JOY69C bekommen. Im Zuge dieser Buchung habe ich auch eine Sitzplatzreservierung vorgenommen, die auch in dieser Buchungsbestätigung aufgelistet war. Und zwar: von Wien nach Zürich die Plätze 16 E+F von Zürich nach Punta Cana habe ich, wie immer, die Economy Max Plätze 04 J+K von Punta Cana nach Zürich wieder die Plätze 04 J+K und von Zürich nach Wien 08 E+F. Bei der Überprüfung der Sitzplätze habe ich dann gesehen, dass die Sitzplätze in Economy Max als Kostenlos ausgewiesen waren und wir haben uns über diese Aktion gefreut. Davon habe ich auch einen Screenshot gemacht. Wir waren froh, endlich diese Reisebuchung abgeschlossen zu haben. Am 7. Juni 2024 habe ich eine Email mit einer Flugplanänderung bekommen. Wir haben das akzeptiert, weil auf den ersten Blick nur der Hinflug von Wien nach Zürich um 10 Minuten später abfliegt. Bei genauer Durchsicht haben wir aber gesehen, dass unsere Sitzplätze in der Economy Max für hin und retour nicht angeführt sind. Darauf hat mein Mann am 11.6.2024 um 12:05 Uhr angerufen und nachgefragt, was das passiert ist. Man hat ihm erklärt, dass bei der ersten Buchung ein Systemfehler aufgetreten sei und wir die Economy Max Sitzplätze jetzt doch bezahlen müssen. Wir sind, wie Sie sich sicher denken können sehr verärgert über diese Vorgangsweise. Wenn es nämlich keine Flugplanänderung gegeben hätte, dann hätte diese Sitzreservierung ja auch gegolten. Und auch Ihr Flugpreis gegenüber anderen Fluggesellschaften ist dann doch um einiges teurer. Ich möchte Sie bitten, dass Sie uns die Sitzplätze, so wie sie bei unserer ersten Buchung akzeptiert wurden, wieder in einer neuen Reisebestätigung gutschreiben. Ich freue mich auf einen positiven Ausgang. Schöne Grüße ****** ****** Email: ******@gmail.com

SWISS Air Lines Kreditkartenbelastung

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Datum 26.04.2024 wurde mein Kreditkartenkonto ihrerseits mit EUR 100,00 belastet. Der Verwendungszweck lautet: SWISS AIR7244565407705. Diese Belastung ist für mich nicht nachvollziehbar.

SWISS Air Lines Umgebuchte Koffer

Wir sind am 07.05 2024 Von Bangkok über Zürich nach Amsterdamm geflogen. In Amsterdamm haben wir eine Mail bekommen, das unsere Koffer umgebucht wurden auf den 08.05.2024. Es sind jetzt fast 2 Wochen das wir auf unsere Koffer warten. Erst heißt es das die Koffer mit einem Kurierfahrer gebracht werden, heute bekommen wir eine Mail, das ein Koffer nach Frankfurt geflogen und ein Koffer nach Zürich geflogen wird. Es ist eine Zumutung das man so lange auf das Gepäck warten muss. Es ist eine riesige Schlamperei der Swiss. So etwas haben wir noch nie erlebt. Die Vorgangsnummern lauten: AMSLX12280 und AMSLX12281.

SWISS Air Lines Buchungs-Nr.: J6COTO

Sehr geehrte Damen und Herren, Ende Dezember 2023 haben wir unseren Flug für mehr als 1.800,- US$ umgebucht.Demnach sollten wir von Phuket nach Hong Kong (Cathay Pazifik)und weiter mit der Lufthansa nach Frankfurt. Leider am 06.März2024 haben die Lufthansa Bodenpersonal mit dem Streik angefangen. Daraufhin wurde unsere Flügen storniert. Wir konnten erst am 09.03.2024 unseren Rückflug antreten. Leider nicht wie von uns gewünscht (LH Flug) sondern wir wurden umgebucht auf Edelweiss. Da kein Vergleich zwischen beiden Airlines besteht, bitten wir Sie um die Rückerstattung der Umbuchungskosten. Über die andere Kosten, die uns entstanden sind, möchten wir vorläufig nicht anfordern. Wir bitten Sie um Stellungnahme, bzw. Rückerstattung und verbleiben mit freundlichem Gruß M.+Z. ******

SWISS Air Lines Umbuchung auf BA - Rückerstattung Cash-Upgrades

Sehr geehrte Frau Macher, ich beziehe mich auf unsere vorherige Korrespondenz bezüglich der Rückerstattung der für die Cash-Upgrades gezahlten Beträge. Meine Eltern mussten von Swiss auf British Airways umgebucht werden, da Swiss am Flughafen den Check-in verweigerte, da die Durchführbarkeit der gebuchten Strecke nicht garantiert werden konnte. Der Fehler lag bei Swiss, da der Flug von Johannesburg nach Zürich ca. 6 Stunden verspätet abfliegen sollte (Probleme mit der Crew, Ruhezeiten). Aus diesem Grund waren meine Eltern gezwungen, sich auf eine Umbuchung mit British Airways einzulassen. Bei der Umbuchung haben meine Eltern explizit darum gebeten, in derselben Klasse wie zuvor gebucht zu werden, nämlich Premium Economy. Leider wurden sie jedoch in die Economy-Klasse umgebucht. Die gekaufte Leistung (durch Cash-Upgrades) wurde von Swiss nicht, wie vertraglich vereinbart, geliefert. Angesichts dieser Umstände fordern wir nun die Rückerstattung der für das Cash-Upgrade gezahlten Beträge für die nicht erhaltene Leistung (Betrag: siehe vertrauliche Informationen). Wir setzen Ihnen hiermit eine letzmalige Frist, um die Rückerstattung der Gesamtbeträge bis (xxxx, siehe vertrauliche Informationen) zu veranlassen. Ich möchte darauf hinweisen, dass einem Fachanwalt bereits das Anliegen vorliegt und rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte keine zufriedenstellenden Lösung bis dahin gefunden werden.

SWISS Air Lines Sitzplatzreservation

Sehr geehrtes Team, unser Flug Hamburg-Zürich-Cape Town vom 29.01.2024 wurde Ihrerseits am Vortag ohne Angabe von Gründen storniert. Wir wurden auf BA umgebucht, saßen in der letzten und vorletzten Reihe hintereinander und unsere bezahlten und reservierten Plätze bei Swiss waren hinfällig. Kein toller Urlaubsstart. Ich bitte um Rücküberweisung des Betrages. Der Buchungscode war UUQL4A. Herzliche Grüße R.******

SWISS Air Lines Urgent Request for Refund of Cancellation Fee for Flight Booking WULE9E

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie, um meinen tiefen Unmut und meine Unzufriedenheit über die Abwicklung meiner Flugstornierung durch Swiss Air zum Ausdruck zu bringen. Am 18. Oktober 2023 habe ich zwei Flüge von Mallorca (PMI) nach Washington (IAD) für meinen Mann und mich unter der Buchungsnummer WULE9E gebucht. Aufgrund einer akuten Leukämiediagnose bei meinem Mann wurde uns dringend geraten, die geplante Reise zu stornieren, da er eine Knochenmarktransplantation benötigt. Am 14. Februar 2024 habe ich den Kundendienst von Swiss Air in Madrid kontaktiert, um die Stornierung vorzunehmen. Der männliche Vertreter, mit dem ich sprach, war offensichtlich nicht nur sprachlich inkompetent, sondern auch unfähig, angemessen auf meine Anliegen einzugehen. Zunächst wurde mir mitgeteilt, dass für eine Flugstornierung eine Gebühr von 150€ pro Person anfallen würde, die im Voraus über einen Link zu bezahlen sei, der mir zugesandt werde. Dann würde ich eine Rückerstattung des vollen Flugpreises erhalten, der sich auf insgesamt 1.123,16€ beläuft. Nach meinen Bemühungen, die schwere Situation meines Mannes zu erklären und zu betonen, dass die Stornierung aufgrund seiner medizinischen Notwendigkeit erfolgt, wurde mir zugesichert, dass in diesem Fall keine Stornierungsgebühren anfallen würden. Es wurde mir versichert, dass der volle Flugpreis ohne Abzüge erstattet würde. Die Realität sah jedoch anders aus, als ich kurz darauf eine E-Mail mit der Bestätigung der Stornierung erhielt. Zu meiner Bestürzung wurde mir mitgeteilt, dass nur EUR 132,50 von den gezahlten 1.123,16€ erstattet würden. Diese Diskrepanz zwischen den Zusicherungen am Telefon und der tatsächlichen Rückerstattung ist inakzeptabel und äußerst enttäuschend. Es ist offensichtlich, dass die Kommunikation seitens Ihres Vertreters in Madrid fehlerhaft war und zu falschen Erwartungen führte. Ich verließ mich darauf, dass mir in einer außerordentlich schwierigen Zeit genaue Informationen und Unterstützung gegeben würden, doch stattdessen wurde ich falsch informiert und fühle mich nun getäuscht. Die Behandlung, die mein Mann und ich von Swiss Air erfahren haben, entspricht in keiner Weise den Standards eines professionellen und fürsorglichen Kundenservice. In einer Zeit, in der wir mit den Herausforderungen einer schweren Krankheit konfrontiert sind, war Ihre Handhabung der Situation äußerst enttäuschend und belastend. Ich fordere Sie hiermit dringend auf, die volle Rückerstattung des Flugpreises in Höhe von 1.123,16€ gemäß der am Telefon gegebenen Zusicherungen vorzunehmen. Es ist inakzeptabel, dass ich für einen Fehler Ihres Personals büßen muss, insbesondere in einer Situation wie dieser. Ich erwarte eine umgehende Antwort und eine zufriedenstellende Lösung für dieses Problem. Sollte die volle Rückerstattung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen, ****** ******

SWISS Air Lines Erstattung der Kosten für Noteinkäufe

Bei einer Reise mit SWISS/Edelweiss auf die Malediven ist unser Koffer nicht am Urlaubsort angekommen. Wir waren gezwungen einige Noteinkäufe( Sommersachen, Badesachen, Hygieneartikel) in Höhe von 315,50 Euro zu tätigen. Entsprechende Unterlagen wurden bei SWISS eingereicht. Bisher erfollgte aber keine Reaktion.

SWISS Air Lines Sitzplatz trotz Reservierung besetzt

für den Flug am 08.02.2024 Lanzarote -Zürich LX 8229 hatte ich eine Sitzplatzreservierung gebucht/ bezahlt- Sitzplatzreservierung Nr. 7244552740019, doch dieser war besetzt-doppelt verkauft. Ich hatte 17.00 Fr + Kreditkarte Gebühren bezahlt!

SWISS Air Lines Falschaussage hinsichtlich Fluggastrechte, Betrugsabsicht hinsichtlich Nichtzahlung einer vollständigen Entschädigung

Grüezi Frau Muenke Vielen Dank für Ihre Nachricht 24. Dezember 2023. Ihren Flug LX982 vom 22. Dezember 2023 mussten wir bedauerlicherweise kurzfristig annullieren. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationsbeteiligten um Entschuldigung. Ich habe mir die Umstände für die Annullation Ihres Fluges angesehen und kann Ihnen mitteilen, dass SWISS Ihnen eine Kompensation in Höhe von EUR 500.00 (EUR 250.00 pro Person) zahlen wird. Meine Antwort: Sehr geehrte Damen und Herren... hätten Sie sich die Flugstrecke genau angeschaut, wäre Ihnen aufgefallen, dass der Startflughafen in Puerto Plata dominikanische Republik begonnen hat und der Zielflughafen Berlin gewesen ist.(eine Ticketnummer für die gesamte Strecke) Somit reden wir von einer Langstrecke über 3500 km, welche mit einer Fluggastentschädigung nach der EU Fluggastrechte Verordnung von 600 Euro pro Ticket zu entschädigen ist. Da wir schon immer in Berlin als Zielflughafen landen und dazu immer umsteigen müssen, ist ihre Verspätung durch Flugausfall nicht das erste Mal, dass wir eine Entschädigung bei einer Airline beantragen und bekommen haben. Weiterhin sind sie verpflichtet auch die entstandenen Hotelkosten sowie Verpflegungskosten zu übernehmen. Somit steht uns eine Entschädigung von 1200 Euro plus Hotelkosten plus Verpflegung in Zürich zu. Diesen Betrag können Sie innerhalb der nächsten 2 Wochen auf folgendes Konto überweisen. M. ****** IBAN DE75180400000156564700 COMMERZBANK Cottbus Gerne kann ich den Sachverhalt ,bei Nichtklärung auf diesem Wege, einen Anwalt übergeben. Da die Sachlage jedoch eindeutig ist, hoffe ich auf eine Klärung ohne anwaltliche Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen ****** Grüezi Frau Muenke Vielen Dank für Ihre weitere Rückmeldung vom 2. Februar 2024. Ich bedaure, dass mein Schreiben vom 4. Januar 2024 nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Ich habe Ihre Anfrage noch einmal geprüft und kann Ihnen mitteilen, dass die Flugunregelmässigkeit nur die Strecke Zürich-Berlin betraf. Sie sind erfolgreich von Montego Bay nach Zürich geflogen, daher gilt die Entschädigung nur für den Flug mit der Unregelmässigkeit.. Ich vertraue darauf, dass meine Erklärung zufriedenstellend ist, und danke Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir dieses Dossier nicht abschließen werden. Freundliche Grüsse Stefanie Macher Gerichtsurteil zu Anschlussflügen mit Aktenzeichen Da es sich um einen direkten Anschlussflug handelt, steht ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 Euro gegen American Airlines zu (EuGH, 06.10.2022, Az. C-436/21; BGH, 09.05.2023, Az. X ZR 15/20). Sämtliche Tickets und Hotelkosten wurden per Email gesendet und werden ignoriert. Wir bitten um Klärung und Rückmeldung Ihrerseits! Danke... Mit freundlichen Grüßen M.******

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