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Reklamationen & Beschwerden (933)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit ADAC. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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ADAC ungenügender Erste-Hilfe-Kurs am 10.02.24 in Augsburg

Sehr geehrte Damen und Herren, ich melde mich wegen einer Beschwerde über einen vom ADAC am 10.02.24 (10.00 – 18.00 Uhr) in Augsburg (Fahrschule Thomas am Königsplatz) organisierten Erste-Hilfe-Kurs (Kursleitung Tatjana Jakubowski). Ich habe folgende Kritikpunkte: 1. Kursdauer Der Kurs begann mit einer Verspätung von 30 min um 10.30 Uhr Der Kurs endete bereits um 15.50 Uhr Durchgeführte Pausen: - Mittagspause 1 h - 6 Raucherpausen von jeweils 5 – 10 min => effektive Unterrichtsdauer belief sich in der Größenordnung von weniger als 4 h Auf der beigefügten Bescheinigung wird im Gegensatz dazu eine Kursdauer von 9 x 45 min angegeben (in Summe 6 h 45 min). 2. Lerninhalt In der kurzen verbliebenen Zeit fehlten folgende praktische Lerninhalte: - Fachgerechtes Abnehmen eines Motorradhelmes - Bergen eines Verletzten aus einem Auto - Mund-zu-Mund Beatmung Diese drei Themen wurden lediglich theoretisch erklärt ohne Möglichkeit der praktischen Übung. Weiterhin wurde die Herzdruckmassage lediglich oberflächlich praktisch geübt. Diese Schulung steht in krassem Gegensatz zu einem Erste-Hilfe-Kurs, den meine Tochter vor einigen Monaten im Rahmen ihrer Führerscheinausbildung absolviert hat. Von der sehr oberflächlichen und lediglich rudimentären Unterrichtsvermittlung bin ich sehr enttäuscht, vor allem auch, da ich als langjähriges ADAC Mitglied (Mitgliedsnummer 194565151) von einem Angebot des ADAC eine höhere Qualität erwartet hatte. Diesen Kurs habe ich freiwillig und auf eigene Rechnung durchgeführt, um meine Kenntnisse aufzufrischen und für den Notfall gewappnet zu sein. Darüber hinaus habe ich keine Quittung über die entrichtete Kursgebühr in Höhe von € 54,50 erhalten. Aufgrund der schlechten Qualität bitte ich Sie, mir eine kostenfreie Wiederholung eines Erste-Hilfe-Kurses zu ermöglichen oder aber den Betrag zurückzuerstatten. Mit freundlichen Grüßen ****** ****** Anlage Teilnahmebestätigung

ADAC UNBEARBEITETER WIDERRUF - Mitglieds Nr. 633791864 Beginn per 23.11.2023 - Vertragswiderruf am 27.11.2023

Mitgliedschaftsbeginn per 23.11.2023 Mein Widerruf per 27.11.2023 Bezugnehmend auf Ihre Beitrags-Rückerstattungszusage vom 22.01.2024 möchte ich eine Beschwerde einreichen. Bis zum heutigen Tage am 09.02.2024 ist auf meiner Bankverbindung keine Eingangszahlung von Ihnen verbucht worden. Daher bitte ich Sie hiermit zeitnah und mit einem konkreten Termin mir mitzuteilen, wann Ihre abschließende Rückzahlung an mich nun endlich und abschließend erfolgen wird. Für Ihre Bemühungen Vielen Dank! MfG

ADAC noch immer unbearbeiteter Widerruf vom 27.11.2023 zu meiner Mitgliedsnummer 633791864

Mitgliedsnummer 633791864 Mitgliedschaftsbeginn per 23.11. 2023 mein Widerruf am 27.11.2023 noch unbearbeitet bis zum 07.01.2024 am 22.01.2024 haben Sie mir die Beitrags-Rückerstattung zugesagt. Bis zum heutigen Tage jedoch ist von Ihnen, auf meiner Bankverbindung, keine Eingangszahlung verbucht. Informieren Sie mich bitte zeitnah mit konkretem Termin, wann Sie meine Rückerstattung veranlassen. Für Ihre Bemühungen Vielen Dank! MfG

ADAC Fehlender Rechnungsausgleich

Nach wie vor habe ich keinen Ausgleich, trotz mehrfacher Zusage, für die eingereichte Rechnung des Abschleppdienstes erhalten. Schaden vom 03.10.2023 GP NM 1512. Ich bitte um Stellungnahme! MfG ******

ADAC Keine Antwort auf Anfrage

Am 9.1.24 eine Anfrage an den ADAC bezüglich Auslandsreisekrankenversicherung gestellt. Leider keine Antwort erhalten. Auch die Nachfrage vom 24.1.24 blieb unbekannt.

ADAC Ablehnung der Zahnarztkostenrechnung Ausland S.Nr. 589522885/00001

Schadennummer 589522885/00001 gestern 16.01. erklärte ich Ihnen den Vorfall ausführlich. Da ich dem Schadensteam mitgeteilt hatte, dass ich den Fall an das Schiedgericht weitergeben werde, erhielt ich heute nochmals ein Schreiben was sehr irritierend ist. Der Ablehnungsbescheid vom 10. 01. wurde nun plötzlich als Fehler und gegenstandslos gewertet und nun auch noch zusätzlich die behandelte Zahnnummer angefordert, obwohl immer nur von Zahnfleischbehandlung die Rede war. Es verfestigt sich immer mehr der Eindruck, daß mit allen Mitteln eine Zahlung verhindert werden soll. Ich schicke Ihnen daher, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, den gesamten Sxchriftverkehr als PDF und hoffe auf eine faire und akzeptable Beurteilung. mfG Mercedes ******

ADAC Vertragskündigung AD-9172178296

Mit Fax vom 06.12.2023 an den Anschluss 0180-5302928 habe ich termingerecht meine KFZ-Versicherung gekündigt. Auf meine Nachfrage hin habe ich ihnen mein Übertragungsprotokoll per Mail an 'vertrag@autoversicherung.adac.de' geschickt. Entgegen meiner rechtsgültigen Kündigung haben sie € 1405,70 von meinem Konto abgebucht. Auf mehrmalige Beschwerde und Erinnerung haben sie weder meine Kündigung bestätigt noch den abgebuchten Betrag zurücküberwiesen. Auf mein heutiges telefonisches Nachfassen hin (089-255569295) wurde mir mündlich mitgeteilt, dass meine Kündigung nicht akzeptiert wurde, weil sie nicht auf einer für diesen Zweck vorgesehenen Fax-Nummer eingegangen ist. Ich bestehe jedoch auf die Gültigkeit, und fordere sie nochmals auf die Kündigung zu bestätigen und mein Geld zurückzuerstatten. Sollte das nicht zeitnah erfolgen, werde ich Beschwerde bei der BaFin einlegen.

ADAC Ablehnung der Kosten für Zahnarztbehandlung

ADAC FallNr. 58952288-5/00001 Reise von 15.11. - 12.12. nach Spanien, starke Zahnschmerzen 26. 11. Behandlung ab 27.11. ( Panoramaröntgung für Ursache Entzündung, Reinigen des Entzündungsherdes ) Reiseunterlagen und Rechnungen wurden eingereicht. 1. Stellungnahme 04.01. bitte Anamese, Diagnose und Therapie zusätzlich einreichen. Ich habe mehrere E-Mail an den Arzt geschickt und keine Antwort erhalten. Allerdings ist die Rechnung selbsterklärend, und der ADAC hat ebenfalls die Möglichkeit (E-Mail / Adresse und Telef. sind auf der Rechnung ersichtlich) nachforschungen anzustellen. Antwort am 05. 01. - Auf Basis einer Übersetzungsapp habe ich die med. Beschreibungen so gut es ging übersetzt. (sollte eigentlich auch Aufgabe der ADAC Revision sein) 2. Stellungnahme 10.01. direkte Ablehnung mit dem vermerk, die Krankheit sei schon in Deutschland bekannt gewesen. Ohne Beleg, und Nachweis. Antwort 11.01. / 15.01. - 1.Stellungnahme und 2. Stellungnahme sind widersprüchlich und nicht belegt bzw. wahr. - Die Rechnung mit span. Beschreibung ist auch Ohne zusätzliche Anforderungen selbsterklärend. Zusätzlich habe ich mich bei einem Anwalt rückversichert und erhoffe von Ihnen nun eine faire Beurteilung der Situation.

ADAC feige, charakterlose Zermürbungstaktik - so geht man mit Menschen nicht um!

habe eine Reiseversicherung abgeschlossen. Die Reise musste 2022 wg. Corona storniert werden. Der Versicherungsfall ist somit eingetreten und der ADAC müsste das Flugticket erstatten. Seit dem versuchen Sie mit allen Tricks sich um die Zahlung zu winden. So werden ständig wieder Unterlagen zuerst von der Fluggesellschaft und dann vom Reiseportal angefordert, die schon längst vorgelegt wurden. Auf meine Anrufe, bei denen ich den Sachverhalt wieder und wieder erklärt habe, kommen zunächst Zusagen, sich der Sache anzunehmen. Dann aber wieder nur ein Schreiben, dass die Unterlagen vorgelegt werden müssen. Das ist ein reine Zermürbungstaktik und ein menschenverachtendes Verhalten! Das Kündigungsschreiben für diese Versicherung wurde ebenfalls "nicht gefunden" sondern der Beitrag einfach wieder abgebucht. Wahrscheinlich wird dieses Schreiben sowieso nicht gelesen oder bearbeitet. Aber das ist mir jetzt egal. Sollte nicht binnen einer Woche die Zahlung erfolgen, werde ich euch jetzt gewaltig Feuer unterm AD Arsch C machen. Ich werde jetzt mit Anwalt klagen und mich an die Presse und an´s Fernsehen wenden und zwar massiv!

ADAC Familienversicherung, Mitgliedschaft gekündigt/bestätigt - ADAC macht ohne Vertrag die Ehefrau zum Mitglied

Der ADAC hat mir zum 31.7.2023 eine Kündigungsbestätigung, d.h. Auflösung meines Familienversicherungsvertrags, zugesandt. Das Original liegt hier als Beweis vor. Obwohl die zuvor mitversicherten Familienmitglieder niemals einen eigenständigen Vertrag mit dem ADAC abgeschlossen haben, verlangt der ADAC von dem ehemals mitversicherten "Nicht-Vertragspartner", die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags. Dies finde ich unerhört, denn nur ich selbst war der Vertragspartner des ADAC. Meine Partnerin hat zu keiner Zeit einen Vertrag mit dem ADAC abgeschlossen und auch nichts unterschrieben! Daher sollte der ADAC - mangels Rechtsgrundlage - die Rechnung / bzw. sein Inkasso , gegen meine Frau rückgängig machen. Der ADAC hat keinerlei Recht zu suggerieren, dass die Ehefrau nach meiner Kündigung der Familienversicherung&Mitgliedschaft, künftig zum zahlungspflichtigen Vertragspartner werde! Ich habe ja meine Familienversicherung gekündigt, um Kosten zu sparen, nicht, damit meine Familienmitglieder rechtelos und automatisch zum "Vertragspartner" des ADAC werden. Dies scheint die unlautere Ausnutzung einer eventuellen Rechtslücke seitens des ADAC zu sein. Der ADAC hat keinen eigenständigen Vertrag mit meiner Frau geschlossen und hat auch keine Unterschrift von ihr bekommen! Daher kann der ADAC nicht einfach einen Vertrag unterstellen und auch keine Rechnungen diesbezüglich an meine Frau senden. Somit kann der ADAC auch keine Forderung haben, welche er auch noch "eintreiben lassen will". Das ist schon dreist! Mit freundlichen Grüßen: Udo ****** 12.01.2024

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