Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit N-Ergie. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.
Trotz mehrfacher telefonisch und schriftlicher Beschwerde liegt uns bis heute noch keine Gasrechnung für das Jahr 2022 vor. Als Hausverwaltung (Helga Schumacher Hausverwaltung) benötigen wir die Rechnung um eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung zu erstellen und die Verjährungsfrist einzuhalten. Weder in der Hotline noch einer anderen Stelle erfolgt eine Reklamationsbearbeitung bzw. bekommt man Hilfe. Man wird nur weitergeleitet an Stellen, die nicht zuständig sind. Kundenservice "null Sterne" bei N-Ergie Ich erwarte die Rechnung für 2022 bis spätestens 30.11.2023. Ansonsten kann keine fristgerechte Betriebskostenabrechnung erstellt werden. Der Eigentümer wird N-Ergie dafür haftbar machen!
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit gehe ich zum wiederholten Male in Widerspruch zur Schlussrechnung und bitte Sie ausdrücklich zum 3. Mal mir eine genau detaillierte Aufstellung aller von mir geleisteten monatlichen Abschlagszahlungen mit Datum und Höhe der Zahlung zu übermitteln. Diesbezüglich habe ich Sie schon zwei Mal per Mail kontaktiert - bis zum heutigen Tag warte ich vergeblich auf eine Antwort von Ihnen. Laut Gesetz habe ich das Recht eine detaillierte Schlussrechnung einzufordern. Sie geben mir keine Möglichkeit die Schlussrechnung zu prüfen, sondern senden mir einfach eine Mahnung zu - keine Zahlungserinnerung - sondern eine Mahnung. Ich erwarte von Ihnen die detaillierte Aufstellung bis spätestens 30. 11. 2023- danach bin ich für ein Gespräch bereit. Mit freundlichem Gruß ****** ******
Habe mit o.a. Mahnung wieder mal Nachricht der NERGIE erhalten. Bereits bei der letzten Mahnung hatte ich über diese tolle Nr. 800 3924683 angerufen und auch nach 15 Minuten endlich einen Ansprechpartner gefunden. Ihm erklärt, dass mir diese Forderung damals nicht erklärlich ist und ihn deshalb um Übersendung einer Kontoaufstellungen der Zahlungen und Forderungen für 2023 gebeten. Er sagte auch zu, dass dies erfolgt. Leider nicht. Ist noch keine KI-Schulung erfolgt oder hat sie schon hinter sich? Deswegen..... Leider warte ich seit 1 - 2 Monaten darauf, dass endlich von Ihrer Seite eine Klarstellung Ihrer-seits erfolgt, nach dem 2023 er Hickhack: Preise rauf, Preise runter. Da soll man sich als 84 jähriger Mensch und als Kunde seit 1950/64 noch auskennen. Manchmal hat man das Gefühl, dass auch die Lieferanten überfordert sind. Also nochmals zum mitschreiben: Lt. der letzten Jahresabrechnung 2022 wurden folgende Zahlungen p. Dauerauftrag geleistet: ab 6.2. bis 6.11.2023 = 10 x 98.-- € = 980.-- €.. Deshalb bezweifle ich ob Ihre jeweiligen Forderung von 147.91 € p.Monat stimmen. Die Jahresabrechnung 2023 ist ja bereits wieder im Dezember fällig. Wollen Sie bis dahin evtl. warten oder mir doch noch umgehend die von mir gewünschte o.a. Zahlungsaufstellung schicken? damit eine evtl. Differenz ausgeglichen werden kann. Sollten Sie nicht dazu in der Lage sein und mir u.U. auch noch die Stromlieferung absperren, dann wäre ich gezwungen nach 73 Jahre N-ergie-Kundschaft, für mich und meine Mieter andere Stromlieferanten zu suchen. Mit freundlichen Grüßen ****** ****** PS. Mein Stromanschluss/Zähler für 71290935 ist im Anwesen Jul.Loßmann Str.114 und nicht in 116. Dies hatte ich auch schon mehrmals der N-ergie durchgegeben., aber ohne Erfolg bisher...
Reklamation bezüglich meiner Stromrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe Ihnen bezüglich meiner aktuellen Stromrechnung und der dazugehörigen Mahnung, die ich am 05.10.2023 erhalten habe. In der Mahnung wird gefordert, dass ich für den Monat August 55,37 Euro und für den Monat September 76,60 Euro überweisen soll. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass ich bereits Zahlungen in Höhe von 64 Euro für August und 64 Euro für September getätigt habe (siehe Nachweis) Des Weiteren möchte ich auf ein offenes Guthaben aus dem vergangenen Jahr hinweisen. Laut meinen Unterlagen habe ich ein Guthaben von 84 Euro, das bisher nicht auf meiner aktuellen Rechnung berücksichtigt wurde. Ich erwarte, dass dieses Guthaben auf meine aktuellen Rechnungsbeträge angerechnet wird. Leider war es mir nicht möglich, Sie telefonisch zu erreichen, um diese Angelegenheit zu klären. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung, um diese Unstimmigkeiten in meiner Stromrechnung zu klären und die fälligen Beträge entsprechend anzupassen. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung über die Bearbeitung meiner Reklamation und die entsprechenden Korrekturen meiner Rechnungsbeträge zu. Bei den Fragen können Sie mich unter Tel. 015901260055 oder per E-Mail unter ******@web.de erreichen. Mit freundlichen Grüßen
N-ergie schafft es nicht, auch bei Anfragen irgendeine Priorität zu setzen. Seit 12 Wochen warte ich auf die Jahresabrechnung Gas. Ich kann so gegenüber meine Mietern nicht abrechnen.
Wir haben zum 15.03.2023 den Stromanbieter gewechselt und sind nicht mehr bei der N-ergie. Lt. Gesetz ist der Energieversorger verpflichtet, innerhalb 6 Wochen die Abschlussrechnung zu erstellen. Heute am 14.09.2023 haben wir die Abschlussrechnung immer noch nicht bekommen.
Ich schließe mich 1 zu 1 dem vorherigen Kommentar an! Ein Armutszeugnis was die N- Ergie hier abliefert! Seit Monaten wird weder abgebucht, noch wird einem mitgeteilt wie, warum, wann es weiter geht. Um dann einen vierstelligen Betrag einzufordern. Kundenservice - setzen sechs!
Wir warten noch immer auf die Jahresrechnung von Strom und Gas (Wasser wurde bereits im Juli erstellt). Mehrfache Nachfragen wurden mit der Antwort über die Mehrarbeit mit der Energiepreisbremse begründet. Beim heutigen Telefonat wurde mitgeteilt, dass die Daten im System hängen. Es kann nicht sein, dass hier wahllos durcheinander abgebucht wird, Monate nichts dann drei Monate auf einmal Um Nachzahlungen zu vermeiden wurde von uns der Abschlag zum Januar 23 erhöht, darauf erfolgte die Erhöhung der N-ERGIE, demzufolge erwarten wir eine Erstattung des zuviel gezahlten Betrages Die Mitarbeiter sind vermutlich geschult alle Beschwerden und Rückfragen abzuhandeln mit der Begründung der Mehrarbeit. Andere Versorger haben bzw. hatten die gleiche Problematik, konnten aber zwischenzeitlich die Rechnungen versenden und buchen regelmäßig ab. Gem. Paragraph 40 Abs. 4 EnWG sind Sie verpflichtet ! Innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums die Jahresrechnung zu erstellen. Diese Frist ist bereits abgelaufen.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Auskunft der Kundenberaterin Frau Tanja Schultz (N-ERGIE-Netz) möchte ich auf folgenden Missstand hinweisen: Seit 16.01.2023 bin ich Miteigentümerin unserer PV-Anlage. Deshalb wurde mein Zähler 1LGZ0031592906 (1.OG) und der Zähler der zweiten Miteigentümerin Waltraud Fink Nr. 1LGZ0031592894 (EG) am selben Tag abgeklemmt. Wir beziehen nun Strom von "octopus" und speisen nur über den Zwei-Wege Haupt-Zähler 1ESY1162716817 ein. Leider unterlief dem beauftragten Dienstleister Firma "Freitag" ein Fehler, sodass drei Termine notwendig waren, um die beiden alten, abgeklemmten analogen Zähler endlich auszubauen. Die letztendliche Abmeldung der Zähler wurde zum 05.06.2023 bestätigt. Zur Info: Die Kündigung vom 08.02.2023 meines privaten Stromvertrages Lieferstelle: Haagstrasse 11 OG1 90542 Eckental-Eschenau wurde mir von der N-ERGIE bereits zum 03.04.2023 bestätigt! Unser neuer Haupt-Stromlieferant „octopus“ bestätigte mir ebenfalls den Liefervertrag bereits ab 01.04.2023. Laut deren Auskunft gab es mit dem Wechsel keinerlei Probleme, die Haupt-Zählernummer wurde weitergegeben und der Auftrag wurde von der N-ERGIE-Netz bestätigt. Ich bitte um Abstimmung und Klärung des Sachverhaltes mit N-ERGIE-Netz und Berücksichtigung dieses Sachstandes bei den bevorstehenden Schlussrechnungen für die oben genannten Zähler. Diese Mail geht parallel zur N-ERGIE-Netz. Freundliche Grüße ****** ****** ******@web.de
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Aussage ihrer Servicemitarbeiter im Telefondienst, ist es N-Ergie auf unabsehbare Zeit nicht möglich die ausstehende Jahresabrechnung zu erstellen. Leider ist man bei N-Ergie nicht in der Lage oder nicht Willens ein Zeit Fenster für die überfällige Strom-Jahresrechnung zu benennen. Die Kommunikationsbereitschaft Ihres Mitarbeiter ist sehr Mangelhaft! Diese Rechnung benötigen wir für unsere Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Ohne diese Rechnung bleiben unsere Abrechnungen liegen, unsere Kunden werden berechtigt ungeduldig. Bitte um Rückmeldung wann wir unsere Jahresabrechnung erhalten werden. MFG Ein unzufriedener N-Ergie Kunde
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