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Reklamationen & Beschwerden (200)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit SWISS Air Lines. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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SWISS Air Lines Sitzreservationskosten für Familien

Guten Tag, Für eine Familie mit vier Kinder belaufen sich die Sitzreservationskosten auf sage und schreibe $660. Es ist für mich unumgänglich die Sitzreservation nicht vorzunehmen, da sonst meine Kinder irgendwo im Flugzeug sitzen falls keine Sitzplätze nebeneinander verfügbar sind 24Std vor Abflug. Ich finde es unverschämt Familien derart zu diskriminieren oder auf gut Glück 24Std vor Abflug zu versuchen Sitzplätze nebeneinander zu reservieren. Ich hoffe sehr dass Swiss die policy überdenken wird und nicht nur dem Profit hinterher rennt. MfG ****** ******

SWISS Air Lines Verweigertes Boarding trotz gültigen Visums

Sehr geehrte Damen und Herren, da ich von Ihnen keinerlei Antwort auf mehrere E-Mail-Anfragen (customerfeedback@swiss.com) bekomme, schreibe ich nun über diesen Kontakt. Es handelt sich um den Case 2310-LX-17157. Mir wurde wegen einem angeblich ungültigen Visum das Boarding nach Indien verweigert (25.11.23) und aus dem gleichen Grund eine Erstattung von Swiss. Ich konnte aber einen Tag später (26.11.23) mit dem gleichen Visum boarden und einreisen. Wir könnten uns alle viele Unannehmlichkeiten ersparen, wenn der Fall von einer leitenden Person nochmal geprüft wird. Dann wäre in wenigen Minuten klar, dass mir das Boarding am 25.10. zu Unrecht verweigert wurde. Ich hänge zur Ihrere Information den Schriftverkehr als Word-Dokument, eine Kopie des Visums sowie ein Foto des Visumstempels im Reisepass, welches belegt, dass das unten benannte E-Touristen-Visum gültig war, als mir das Boarding am 25.10.2023 verweigert wurde. Falls ich wieder keine Antwort erhalte, sehe ich mich gezwungen einen Anwalt einzuschalten und werde, wenn notwendig auch vor Gericht gehen. Wie die Ihnen die bereits früher zugesandten Kopien des Reisepasses mit dem Einreisestempel zeigen, war das angeblich ungültige Visum gültig und ich bin damit nach Indien eingereist. Die Gültigkeit wurde zudem von mehrerer Swiss-Air-Mitarbeitern am Flughafen am 26.10. bestätigt; des Weiteren wurde beim Boarding ja ein Photo des Visums gemacht. Den Case werde ich also in jedem Fall gewinnen, da sie die Gültigkeit des Visums nicht abstreiten können. Mit freundlichen Grüßen ****** ******

SWISS Air Lines Koffer nicht angekommen

Am 2.1.24 bin ich nach Hurghade um 12.00Uhr mit Edelweiß geflogen. In Hurghada angekommen,stellte ich fest das mein Koffer nicht mit geflogen ist. Ich habe sofort in Hurghada mein Verlust gemeldet. Die Nummer lautet: AHL HRGLX11805/02JAN24/1617GMT. Bis Dato heute den 4.1.24 ist mein Koffer nicht nach geliefert worden. Es gibt keine Ansprechpartner bzw auf Emails wird nicht reagiert. Ich sitze seit Tagen in Hurghada ohne Kleider. Eine Absolute Frechheit das man keine Information bekommt ob der Koffer nachgeliefert wird und wann genau. Ich möchte gerne wissen wann mein Koffer kommt damit ich entscheiden kann ob ich mir Kleider etc. Kaufen muss. Ich bitte um schnelle Antwort wie ich weiter vorgehen soll. Mit freundlichen grüssen ****** ******

SWISS Air Lines Trotz tel. Zusatzbuchung für die Betreuung meines behinderten Sohnes, keine Buchung im System

Heute, am 22.12. sollte mein Sohn (23) von Hamburg nach Zürich fliegen. Ca. 1,5 Wochen im Voraus rief ich die Lufthansa Hotlinie an um eine Betreuung auf dem Flughafen und im Flugzeug zu reservieren. Da die Lufthansa hierzu nicht im Stande war (man konnte es nicht dazu buchen) sollte ich die Hotline der Swiss anrufen. Der dortige Mitarbeiter war sehr freundlich und sagte mir das das allles kein Problem wäre und ich ihn am Serviceschalter in Hamburg zur Betreuung abgeben kann und er dort auch wieder in Zürich abgeholt werden könnte. hierzu würde auch keine Gebühr anfallen. Zur Info: mein Sohn kann nicht lesen und sich daher schlecht orientieren, habe ich alles mitgeteilt. Heute war der Abflug. Am Schalter wuste man nichts von einer Betreuung, im System war nichts hinterlegt und man könne mir nicht helfen. Und nun? Die Abflugzeit rückte immer näher und es war niemand im Stande uns zu helfen. Rufen sie doch die Hotline der Swiss an, kam als Antwort. 45 Minuten vor Abflug war das eine ganz tolle Aussage. Ich hängte mich in die Warteschleife. Schließlich während ich wartete, sollte ich den Schalter wechseln und die Mitarbeiterin vor Ort gab mir einen Bordingpass damit ich meinen Sohn wenigstens zum Gate begleiten kann. Am Gate angekommen, wurde mir dort mitgeteilt das sich niemand an Board auch nur im geringsten dafür interessieren würde was für ein HandyCap mein Kind hat. Im Gegenteil ich wurde auch noch gefragt wie es denn sein kann, das er überhaupt alleine fliegt, schließlich kann er sich ja nicht orientieren bzw. lesen. Es sollte dann jemand mit ihm mitfliegen, weil so geht das ja schließlich nicht ! Ganz ehrlich... diese Aussage ist ein starkes Stück Diskriminierung und ich musste mich wirklich sehr zusammenreissen um nicht aus der Haut zu fahren. Ich habe nachgefragt ob ihm wenigstens jemand seinen Sitzplatz zeigen kann.... Antwort.... dafür sind wir nicht zuständig. Beim Aufschreiben dieser Begegnung kommt mir immer noch das kalte Grausen hoch und ich bin fassungslos. Durch das Telefonat mit der Swiss Hotline hatte ich es in der Zwischenzeit wenigstens erreicht das er am Gate in Zürich angeholt wird und mit seinem Koffer zum Ausgang begleitet wird. Aber auch dieser Mitarbeiter der nach dem Geburtsdatum meines Sohnes fragte (10.02.2000), sagte... er wäre ja nicht mehr minderjährig! Oh welche Erkenntnis, das weiß ich auch. Er bot mir den Rollstuhlservice an. Mittlerweile vollkommen abgenervt sagte ich ihm... es ist mir egal wie er von der Ankunft zum Ausgang kommt, hauptsache es funktioniert überhaupt. Und ja, es hat dann auch funktioniert. Sein Vater hat ihn am Ausgang entgegengenommen. Und jetzt mal eine weitere Frage: Wie kann es sein, das Sie überall die Menschen mit Behinderungen gleichstellen und es dann nicht tun. Alleine diese Aussagen die ich heute alle gehört habe, lassen darauf schließen das Sie noch viel Arbeit haben, Vielleicht äußern Sie sich zu diesem Vorfall.

SWISS Air Lines Gepäck nicht auffindbar bei Landung

Heute den 21.12.2023 bin ich mit der LX1850 von Zürich nach Thessaloniki geflogen, mein Gepäck leider nicht! Ein Gepäckstück ist momentan nicht auffindbar. Da sind meine Medikamente und mein Sauerstoffgerät, welche ich dringend brauche! Ich habe sehr grosse Angst für meine Gesundheit da ich insbesondere für das Sauerstoffgerät KEINEN Ersatz finden kann! Es gibt keine Telefonnummer an der ich mich wenden kann, mein einziger Anhaltspunkt ist der Lost & Found Schalter am Flughafen in Thessaloniki.

SWISS Air Lines vollumfängliche Rückerstattung Ticket

Unsere Gesellschaft (****** Treuhand und Revisions AG) feiert dieses Jahr das 20-jährige Jubiläum. Aus diesem Anlass wurde die gesamte Besatzung nach NYC eingeladen. Drei Personen (******, Bangerter und Messerli) (LX 014 Buchungscode MWEMQJ) fliegen in einem Flugzeug und (damals) Moser und Wyss (LX 016 Buchungscode NRROKF ) im anderen Flugzeug. Soweit so gut. Frau Wyss hat die Unternehmung im Verlaufe des Jahres verlassen und Herr Rutschi ist eingetreten. Wir haben das Ticket (Name) ändern können von Wyss Nina auf Rutschi Raphael (siehe Beilagen). Anlässlich des Check-In am Samstag, 9. Dezember 2023 war auf dem Ticket Frau Nina Wyss, obschon wir Bestätigungen haben, dass Herr Raphael Rutschi auf dem Ticket steht (siehe Beilagen). Es musste dann der Flug Wyss/Moser getrennt, Wyss storniert werden und ein neues Ticket für Rutschi (Buchungscode VL56HM). Der Kundendienst geht leider nicht auf mein Anliegen ein, mit der Begründung, ein Name könne nicht geändert werden. Wenn dem so wäre, würde mich interessieren, weshalb die Namensänderung online funktioniert hat oder mindestens keine Fehlermeldung vorgelegen hat. In der Zwischenzeit wurden CHF 470.10 rückerstattet. Der Flug kostete CHF 1'147.55. Zudem wurde auch die Sitzplatzreservation Wyss von CHF 85.00 nicht zurückerstattet. Demnach erwarte ich eine Rückzahlung auf meine Kreditkarte von CHF 762.45.

SWISS Air Lines Flug UMH7OL ursprünglich am 3.12.

Hallo, mein Name ist ****** ******. Meine E-Mail ist ******@t-online.de Ich bin jetzt in Paraguay und nur über Paraguay Telefonieren erreichbar oder obige Email. Meine Probleme : der Flug am 3.12. wurde 3h vor Abflug storniert . Ich war fast am Flughafen. Habe dann nach 3h anstehen am Serviceschalter eine neue Flugstrecke über Lissabon bekommen für den nächsten morgen 6uhr. Mit Portugiesischer Billigfluggesellschaft TAX oder so. Sogar der Flug nach Sao Paulo weiter damit. Die Nacht habe ich auf dem Flughafen verbracht . Mit Terminalwechsel auch noch . Dann musste ich bei dieser Gesellschaft den Flug von Lissabon mit einem Fensterplatz sogar und Tagflug , komplett im Dunkeln verbringen. Das portugiesische Flugpersonal hat immer wieder jeden ermahnt der die Verdunkelung öffnete um mal aus dem Fenster zu sehen . Dann endlich angekommen in Sao Paulo , Ticket geholt und umgestiegen .Und angekommen in Asuncion. War mein Aufgabegepäck nicht dort. Dann musste ich die Anzeige dafür aufgeben. Konnte nun meine Zwischenziele in Paraguay nicht mehr anfahren weil ich eine Adresse und Telefonnummer für die nächsten 2 Wochen angeben musste wo ich dann bin . Jetzt meine Frage : was sind sie bereit als Entschädigung dafür zu zahlen ohne das ich einen Anwalt einschalten muss ? Ich hoffe baldigst von ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen ****** ******

SWISS Air Lines Die Swiss reagiert seit 23. August nicht auf meinen Rückerstattungsantrag

Guten Tag Ich habe Ihnen am 23. August einen Rückerstattungsantrag zugestellt. Ihr Flug von Bilbao nach Zürich hatte infolge IT-Problemen über zwei Stunden Verspätung dadurch haben wir den letzten Zug nach Chur verpasst. Nach Rücksprache mit Ihrem Contact-Center haben wir ein Hotel auf dem Flughafen bezogen. Nachdem ich zwar eine Info erhalten habe, dass mein Antrag geprüft werde, habe ich wochenlang nichts mehr von Ihnen gehört. Im Oktober habe ich an die Pendenz erinnert. Am 13. November habe ich – nachdem ich erneut nichts von Ihnen gehört habe – nochmals geschrieben. Leider habe ich auch auf diese E-Mail keine Nachricht erhalten. Da ich von info@noti.swiss.com keine Antworten erhalte versuche ich es mal auf diesem Weg. Ich denke, es wäre nun doch an der Zeit, sich der Sache anzunehmen. ****** ******

SWISS Air Lines Flug gestrichen

Ich habe ein Ticket Stuttgart- ZRH- Lisbon - ZRH-STR gekauft. Der Rückflug von ZRH -STR wurde von der Airline gestrichen und ein anderer Flug am selben Tag konnte nicht angeboten werden. Ich musste mir ein Ticket mit EW kaufen, damit ich am gebuchten Tag zurückkomme. Nachdem ich die Fluggastrechte auf Erstattung dieses Tickets in Anspruch nehmen möchte reagiert SWISS erst mit Ablehnung und dann mit Einstellung des Falles.

SWISS Air Lines reservierte und bezahlte Sitzplätze nicht erhalten

Für meine Flüge von Zürich nach Cancun und zurück hatte ich im Vorfeld Sitzplatzreservierungen für Plätze mit mehr Beinfreiheit gekauft und insgesamt 140,00 Euro bezahlt. Wir (mein Ehemann und ich) bekamen auf beiden Flügen nur ganz normale Plätze. Hier ist sicherlich etwas schiefgelaufen, da wir stets auf unseren Flügen Plätze mit mehr Beinfreiheit buchen, Außerdem wurde unser Anschlussflug von Zürich nach Hamburg wegen Verspätung umgebucht und auch hier bekamen wir nicht unsere reservierten und bezahlten Plätz(30,00 Euro )Die Flugnummern waren folgende: am 9.11.23 LX 8024 am 30.11.23 LX 8025 und am 1.12. EW 7763 Wir bitten Sie, uns für die nicht erhaltenen Plätze um Rückerstattung der Reservierungsgebühren auf unser Konto zu bitten. Ansonsten sind wir sehr zufrieden mit Swisss Air zu fliegen. Der Ablauf im Vorfeld und auch die Informationen sind ausgezeichnet und das Personal sehr freundlich. Gerne fliegen wir wieder mit Swiss und hoffen, dass beim nächsten Mal das auch mit den Reservierungen klappt.

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