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Reklamationen & Beschwerden (633)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit primastrom. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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primastrom Keine zeitnahe Kündigung möglich

Nachdem ich wegen einer Tariverhöhung im Oktober 2022 kündigen wollte, bekam ich eine Kündigungsbestätigung erst zum 28.02.2025 ohne Begründung. Meine Versuche um eine Erklärung ,wird mit technischen Problemen abgetan.

primastrom Schlechter Vertrag

Telefonisch euch zuereichen ist wie ein lotto gewinn ich hatte vor 2 Wochen telefonisch wegen des Abschlag mit einen Kundenbetreuet geredet und jetzt kommt die selbe Rechnung mit strompreis bremse vorher draufgeschlagen 6 cen durch die strompreisbremse ist der Strom trotzdem teurer wir sind Keine Firma oder groß Familie solang der Abschlag zuhoch ist der Vertrag ungültig

primastrom kein Netzempfang

Seit ich Kunde bei Ihnen bin habe ich keinen Netzempfang mehr. Ich habe Ihnen schon 2 Briefe mit unterschriebener Unterschrift geschrieben - Sie wissen also Bescheid ! Ich gehe davon aus ,dass Sie das Problem nicht lösen können .Darum KÜNDIGE ich den Vertrag vorzeitig. Sollte ich innerhalb EINER WOCHE nichts von Ihnen hören ,werde ich das Lastschriftverfahren stoppen !

primastrom Falscher Zälerstand

Laut Abrechnung sind falsche Zählerstände aufgeführt. Der Zähler wurde am 19.10.2020 und auf der Uhr steht ein Verbrauch von 1501 kw. Sie haben mir für 2022 einen Verbrauch von 5906 kw abgerechnet. Ich habe sie dies bezüglich schon mehrfach Kontaktiert. Warum reagieren sie nicht?

primastrom Mobilfunkvertrag

Guten Tag, am 29.1.23 habe ich einen vorausgefüllten Mobilfunkvertrag von Ihnen bekommen,den ich voreilig unterschrieben an Sie zurückgeschickt habe. Ich nahm an, der Anbieter wäre Telekom bei der ich früher Kunde war und durch Ihre Ansprache "Zurück zu Ihrem alten Anbieter" war dies meine Meinung. Als ich erfahren habe, dass dieser Vertrag die gleichen Optionen hat wie mein jetziger und ich keinen neuen benötige, habe ich am 7.2.23 postwendend fristgerecht per Email gekündigt, lt. 14- tägigem Widerrufsrecht wie in Ihren Geschäftsbedingungen im Vertrag gewährleistet wird und der Bitte um Kündigungsbestätigung. Der Empfang wurde per Lesebestätigung bestätigt. Diese Email habe ich sicherheitshalber am 8.2.23 noch einmal geschickt, wieder mit der Bitte um Widerrufsbestätigung und wieder Ihre Lesebestätigung. Am Sa, 18.2.23 bekam ich statt einer Widerrufsbestätigung eine Aufragsbestätigung. Anrufe bei Ihnen sind zwecklos. Bestätigen Sie bitte umgehend den Widerruf des Vertrags und sehen Sie von weiterem Schriftverkehr, Zusendung einer SIM geschweide denn einer Kündigung meines alten Anbieters ab. Die erteilte Einzugsermächtigung widerrufe ich mit sofortiger Wirkung. MfG ****** ******

primastrom Abschlagszahlung monatlich 356,-- ist viel zu hoch gegenüber des vorigen Anbieter

Telefonischen Vertrag abgeschlossen. (keinen schriftlichen Vertrag, nichts unterschrieben, auch die vereinbarte Zusendung des Vertrags zum Unterschreiben per Postweg an meine Adresse ist bis heute noch nicht erfolgt) Statt dessen kam jetzt eine Rechnung für die Abschlagszahlung diese beläuft sich monatlich auf 356,-€ die ich ab dem 01.03.2023 bezahlen soll, diese kann ich als kranker ausgesteuerter Arbeitsloser nicht bezahlen. (54,- Arbeitslosenhilfe) Kann nur maximal 150€ monatlich bezahlen für einen höheren Betrag habe ich keine Geld Mittel. Wenn es mehr wird kann ich nur noch eine Privatinsolvenz machen. Primastrom verlangte von mir die Abrechnung von 2022-01.03.2023 vom vorigen Anbieter diese habe ich noch nicht. Telefonate zu Primastrom klappten nicht trotz sehr langen Warteschleifen irgendwann wurde ich einfach raus geworfen oder habe nach 20 Minuten selbst aufgelegt. Dabei könnte Primastrom problemlos sich mit meinem bisherigen Stromlieferant in Verbindung setzen um meinen Stromverbrauch und die bisherigen Abschlagszahlen zu erfragen. Auf die erste Vertragskündigung per Email gleich am Anfang wurde nicht reagiert, erst jetzt am 13.02.23 als die 2 Vertragskündigung durch durch "aboalarm.de" geschrieben wurde kam als Reaktion eine Kündigungsablehnung von Primastrom mit der Begründung es wären 272 Tage bereits seid dem telefonischen Vertragsabschluss vergangen. Die Strombelieferung soll laut Primastrom ab dem 01.03.2023 beginnen. In unserem Haushalt sind 2 Personen mit einem Jahresverbrauch knapp 2400 kWh und das wären gemäß der Primastrom Webseite eine Abschlagzahlung von 147,-€/Monat und nicht wie uns geschrieben 356,-€ das ist eine mehr Differenz von 209,-€ ! Die Berechnung gemäß der Primastrom Webseite bezieht sich auf einen 6 Personen Haushalt mit 6500kWh = 374,30 €/Monat. MfG M.S.

primastrom zu Teuer

Bin seit 01.01.2023 Kunde bei Ihnen. Es ist doch nicht möglich, dass ich monatlich 185,00 EUR Abschlagszahlung und 102,58 Cent/kWh zahlen muss. Bin Alleinstehender Rentner und fühle mich betrogen.

primastrom primastrom - Telefonvertrag

#452640 diese Nummer wurde einmal für diese Beschwerde vergeben; dort steht: Reklamation abgeschlossen ist aber nicht ich habe heute wieder per email geschrieben - reklamation24 in cC. Schreiben kopiere ich ein: Sehr geehrte Damen und Herren, in dem angehängten Schreiben verweist Ihr Qualitätsmanagement auf Ihr Schreiben vom 18.01.2023 und hängt wiederum „die“ Auftragsbestätigung an. Hierbei handelt es sich um ein unterschriebenes Antragsformular, zu dem ich mit E-Mail vom 20.01.2023 ausgeführt habe. -ich hänge meine Ausführungen unten an Danach ist festzustellen, dass wenn ein Auftrag überhaupt vorliegt, dieser auch seitens Ihres Verkäufers unrechtmäßig ausgeführt und zustande gekommen ist; ich verweise hier insbesondere darauf: -Verkäufer-Legitimation fehlt -Erklärung des Verkäufers, dass er NICHT die Inhalte des zustande kommenden Vertrages ausführlich und verständlich erklärt hat -eine Beschreibung oder Erläuterung, wobei es sich bei der angebotenen „Ware“ handelt und was sie beinhaltet, fehlt (auch bisher von Ihnen nicht vorgelegt) -Daten bei den Unterschriften sind anscheinend nachträglich geändert -wie von Ihnen geschrieben: Herr Wolfgang ****** uns am 02.11.2022 mit einem unterschriebenen Antragsformular beauftragt,… Ein solches unterschriebenes Formular existiert nicht! Somit ist auch kein Auftrag zustande gekommen. -mein Bruder hatte Ihnen per Einschreiben (von Ihnen in Empfang genommen) eine von Ihnen übersandte sim-Karte im Dezember zurückgeschickt Nun wurde von Ihnen mit Bezug auf Ihre Rechnung vom 17.01.2021 mit Angabe einer Leistung vom 12.12.2022 bis 14.01.2023 am 24.01.2023 vom Konto meines Bruders der Rechnungsbetrag abgebucht. Auch hier widerspreche(n) ich (wir) der Berechtigung der Abbuchung: eine Leistung wurde Ihrerseits nicht erbracht. Selbst wenn es sich hierbei um die Leistung zum „telefonieren“ oder ähnliches handelt sollte, wurde mein Bruder von Ihnen nicht in die Lage gebracht, von Ihnen diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir bzw. mein Bruder wird einer -(wenn überhaupt) unrechtmäßig zustande gekommenen- Erlaubnis einem Einzug im Lastschriftverfahren bei seiner Bank widersprechen und die Rückbuchung des eingezogenen Betrages veranlassen. Die Verfahrensweise Ihres Verkäufers hätte in der früheren Fernsehsendung -Nepper, Schlepper, Bauernfänger- sicherlich Aufnahme gefunden. Im beider seitigem Interesse der Einsparung von Zeit und Kosten bitte ich Sie noch einmal, die gewünschte Erklärung abzugeben und die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. w.o.a. hänge ich nun die Ausführungen in meiner E-Mail vom 22.01.2023 18:11 als Antwort auf Ihre E-Mail vom 20.01.2023 11:04 an; so kann Ihr Qualitätsmanagement sie direkt lesen, ohne sie weiter suchen zu müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übersendung des Antragsformulars als Anhang zum u.a. Schreiben. Bereits jetzt -zum letzten Passus auf der dritten Seite (Qualitätsprotokoll)- wird von meinem Bruder an Eides statt versichert, dass er weder eine Kopie des Antragsformulars noch die AGB und die Widerrufsbelehrung ausgehändigt bekommen habe; dies auch, trotz seiner dort zu sehenden Unterschrift. Zum Antragsformular selbst: -wie kann ein Verkäufer zu einem „Kunden“ kommen und hat bereits in einem Antragsformular Name und Anschrift „des“ Kunden eingedruckt, sowie bei derzeitiger Anbieter: Vodafone; ebenso sind diese Daten bereits auf der zweiten Seite beim „Portierungsauftrag“ eingedruckt sowie beim Kontoinhaber. -aus dem Antragsformular geht nicht hervor, mit wem ein „Auftrag“ (Vertrag) geschlossen wird; oben auf Seite 1 steht lediglich (schwer lesbar) primastrom inkl. …., und weiter unten eine Ermächtigung für primastrom, Rechnungsbeträge…einzuziehen. -bei der Tarifauswahl ist bereits in rot ausgedruckt ein X bei Fone Basic 4G -eine Erläuterung, worum es sich hierbei handelt, liegt nicht bei; bei meinen (jetzt) durchgeführten Versuchen, auf der Internetseite hierzu etwas in Erfahrung zu bringen, bekommt man lediglich einen Verweis auf das Produktinformationsblatt. In diesem Informationsblatt ist beschrieben, dass es sich um einen Mobilfunk-Anschluss handelt. Was dieser beinhaltet, ist weder vermerkt noch beschrieben; es steht jedoch, dass Einzelheiten zu Produkt sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Leistungsbeschreibungen sind jedoch auch auf der WebSeite nicht zu finden. Beim Entgelt -hier wie im Auftrag 9,95 € Grundpreis pro Monat angeführt- wird auch beschrieben: inkl. Hardware Voicebox; bereits jetzt, dass eine Hardware Voicebox bisher nicht geliefert wurde (wozu auch). Eine Preisliste ist auch nicht beigefügt und auch auf der Internetseite nicht zu finden. Die AGB (Festnetz) habe ich ausgedruckt; sie sind so klein gedruckt, dass man sie ohne Lupe fast nicht lesen kann. Auch hier ist anzuzweifeln, dass der Verkäufer, wenn er sie überhaupt bei sich hat und sie überhaupt kennt, hierzu irgendwelche Erläuterungen in einem Verkaufsgespräch abgibt bzw. diese erklärt und entsprechend erklärt hat. Die AGB beschreiben also den Anschluss an ein Festnetz, wie ihn mein Bruder auch hatte; Fone Basic beschreibt einen Mobilfunkanschluss. In einem Erläuterungsblatt von primastrom zu Telefonie via Funk wird der Anschluss -hier Sim-Karte einsetzen- beschrieben. Mein Bruder hatte ja eine Sim-Karte erhalten, die er per Einschreiben mit dem Hinweis zurückgesandt hatte, dass er keinen irgendwie gearteten Vertrag geschlossen habe. Was hätte er auch mit einer Sim-Karte machen sollen, da er ja nur eine Telefonanschlussdose im Wohnheim hat (Festnetzanschluss). Nun zum Kundenberater / Verkäufer (zu Seite 3 Vertriebspartner) -Antragsbearbeitung Telefonservice: wer ist das ? Vor- und Nachname des Kundenberaters – nicht angegeben, nicht legitimiert -dann bei der „Unterschriftserklärung“ des Verkäufers: wohl bewusst den O Kreis nicht angekreuzt, da er wohl nichtdie Inhalte des zustande kommenden Vertrages ausführlich und verständlich erklärt hat. Ebenso ist es wohl keine Unterschrift, nur Kürzel und auch unterschiedlich zu der in Seite 1: Alle Unterschriften sind ohne: Vor- und Nachname Zu: Empfangsbestätigung -wie bereits mehrfach geschrieben, widerspricht mein Bruder -auch an Eides statt, falls es zu einer prozessualen Auseinandersetzung kommt- dass ihm eine Kopie des Auftragsformulars inkl. AGB und Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde. I. Ü. sind diese als Anlage auch nicht aufgeführt. Zu: Widerrufsbelehrung -auch hier ist auffallend, dass auch auf Ihrer Web-Seite hierzu eine solche nicht zu finden ist. Lediglich in dem Blatt: primastrom-Verbraucherinformationen findet sich hierzu etwas unter 9. Auch hier kann angezweifelt werden, dass der Verkäufer diese bei sich hatte, überhaupt kennt und ausgehändigt hat. Zu: Unterschriften meines Bruders (bei SEPA, Auftraggeber, Vertragspartner, Kunden) -hier ist auffallend, dass als Datum vor der Unterschrift 31 10 22 handgeschrieben war und wohl nachträglich die 10 in 11 mit anderem Stift geändert wurde. In Ihrer Antwort-Email vom 11.01.2023 auf der Plattform www.reklamation24.de hatten Sie geschrieben , dass Herr Wolfgang ****** uns am 02.11.2022 mit einem unterschriebenen Auftragsformular beauftragt, usw. usw. … und weiter Einen Grund für einen Widerspruch besteht nicht,… Aus all dem Gesagten besteht wohl mehr als ein Grund für einen Widerspruch, der von Ihnen verneint wird. Ich schlage vor, auch im Namen meines Bruders, dass Sie erklären, dass ein Vertrag mit meinem Bruder nicht besteht. Mir ist es schon schwer gefallen, im Internet hierzu etwas in Erfahrung zu bringen. Mein Bruder, 76 Jahre alt mit einigen Krankheiten, wohnt wie gesagt in einem Heim für Senioren (Mathilde-Vogt-Heim), hat keine Ahnung von Mobilfunk geschweige Internet und wäre überhaupt nicht in der Lage gewesen, all die „Vertragsinhalte“ zu verstehen. Dies würde auch in einer prozessualen Auseinandersetzung ersichtlich werden, zu der es hoffentlich nicht kommen wird. Vielleicht sollten Sie hier auch einmal den Verkäufer kontaktieren. Für meinen Bruder war es mehr als unangenehm, wenn nicht schädlich, dass er gerade über die Weihnachtszeit im Heim allein und nicht erreichbar war, sodass er diese Zeit ohne die Möglichkeit eines entsprechenden telefonischen Kontaktes (war ja wohl von Ihnen „portiert“) zur Verwandtschaft schmerzhaft erlebt hat. Insoweit auch mein Vorschlag, die Angelegenheit „ruhen“ zu lassen und dem Widerspruch meines Bruders über einen (nicht geschlossenen) Vertragsabschluss zu folgen und diesen Widerspruch zu bestätigen (ggfs. aus Kulanz, da Ihnen ja wohl kein Schaden entstanden ist). Mit freundlichen Gruß ****** ****** Mit freundlichen Gruß ****** ****** Richard-Strauß-Straße 10 69245 Bammental Mobil: +49 (170) 180 45 47 ******@hp-bauingenieure.de www.hp-bauingenieure.de Von: info@primastrom.de <info@primastrom.de> Gesendet: Montag, 6. Februar 2023 10:31 An: ****** ****** <******@hp-bauingenieure.de> Betreff: primastrom Vertrag 896506 Sehr geehrte Damen und Herren, dem Anhang entnehmen Sie bitte das Schreiben des Qualitätsmanagements von primastrom. Durch den Versand per E-Mail können wir und Sie einen wertvollen Beitrag f�r die Umwelt leisten, wir danken Ihnen dafür. Mit freundlichen Grüßen primastrom Service-Team ________________________________________ primastrom GmbH Postfach 110172 10831 Berlin Telefon Tel: 030 / 70 71 60000 Fax 030 - 20 61 43 881 Email info@primastrom.de Web primastrom.de Geschäftsführung Mario Kovac, Jens Gellert Amtsgericht Charlottenburg HRB 131073 B Sitz der Gesellschaft Berlin Umsatzsteuer-ID: DE274615689 Die in dieser E-Mail enthaltenen Informationen sind vertraulich und können rechtlich bedeutsam sein. Sie sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt und jeglicher Zugriff durch andere Personen ist unzulässig. Falls Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind, ist jegliche Veröffentlichung, Verteilung oder sonstige in diesem Zusammenhang stehende Handlung untersagt und unter Umständen rechtswidrig. Herkömmliche E-Mails sind zudem nicht gegen Zugriff geschützt und können mit und ohne Einfluss von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden. 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primastrom Beitragserhöhung, ausstehende Jahresabrechnung

Primastrom buchte vom Vertraganfang an doppelt so viel wie der vorherige Stromversorger ab (da monatlich, statt alle 2 Monaten. Primastrom hat ab 03.11.2022 (nicht zum ersten Mal) unangekündigt die Abschlagszahlung von 119,02 € auf 160 € erhöht. Dieser Betrag sollte wieder reduziert werden, in Januar 2023 wurde aber wieder denselben Betrag abgebucht. Auf Aufforderung schichte ich Anfang Januar per Email ein Foto des Stromzählers zu, bekam dann eine nochmalige Aufforderung und schickte erneut ein Foto zu (diesmal per Email und per Post) und forderte eine Jahrestromrechnung an. Heute erhalte ich eine Email von Primastrom, die Jahresabrechnung wird erst nach Vertragsablauf zugeschickt. Warum sollte ich denn den Stromstand schicken? Nach Lektüre im Internet steht mir jedes Jahr eine Abrechnung zu - innerhalb 6 Wochen nach Jahresende. Also bis Ende dieser Woche, 12.02.2023. Ich habe für 2022 den 3-fachen Betrag an Strom gezahlt, wie in 2021 - habe dabei 1 Mitglied weniger in der Wohnung, dieser arbeitete auch noch in Home Office, sodass der Stromverbrauch für 2022 wesentlich geringer ausfallen müsste.

primastrom Abschlagszahlung monatlich 446,-- ist viel zu hoch gegenüber des vorigen Anbieters

Telefonischen Vertrag abgeschlossen. (keinen schriftlichen Vertrag, nichts unterschrieben) Rechnung für Abschlagszahlung beläuft sich monatlich auf 446,-- kann ich als Rentner nicht bezahlen. (925,-- Rente) Habe mehrmals per Einschreiben widerrufen und gekündigt. Wurde abgelehnt. Primastrom verlangte die Abrechnung von 2022 vom vorigen Anbieter. habe ich zweimal per Einschreiben verschickt (Adresse hat nur Postfach. Antwort von Primastrom mit Rechtsanwaltkosten über 52.-- plus 446,-- Abschlagszahlung. Werde jetzt die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.

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